Valorenversicherung

  • Absicherung für gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Schutz vor Transportschäden und Schaden­ersatzforderungen
  • Gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum − Erweiterung auf internationale Transporte möglich
Ein Mann steht lächelnd neben einem LKW.

Was ist eine Verkehrs­haftungs­versicherung?

Als Transportunternehmen, Spe­diteur, Logis­ti­ker oder Fracht­füh­rer haften Sie für Wa­ren, welche Sie ge­werblich transportieren. Die Verkehrshaftungs­versicherung bzw. Güter­schaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor Trans­port­schäden und den Scha­den­er­satz­forderungen Ihrer Kun­den und Kun­din­nen.

Verkehrs­haftungs­versicherungen ge­hö­ren, wie die Waren­transport­versicherung und die Werks­ver­kehr­versicherung, zu den Trans­port­versicherungen. Die Verkehrs­haftungs­versicherung ist auch unter den Namen Verkehrs­haftpflicht­versicherung, Fracht­führer­versicherung oder Fracht­führer­haft­pflicht­versicherung bekannt.

Informa­tionen zur Verkehrs­haftungs­versicherung

Ist eine Verkehrshaftungs­versicherung Pflicht?

Als Frachtführer*in im Straßen­güter­verkehr sind Sie gemäß Güter­kraft­verkehrs­gesetz (§ 7a GüKG) ver­pflichtet, eine Haftpflicht­ver­si­cherung abzuschließen und auf­recht­zuerhalten. Eine Fracht­führer­versicherung Plicht besteht dem­nach, wenn Sie ge­werb­lichen Güter­kraft­verkehr mit Kraft­fahr­zeu­gen betreiben, die ein­schließ­lich An­hänger mehr als 3,5 Ton­nen wiegen. Die Gothaer Verkehrs­haftungs­versicherung bietet Ihnen als Güter­verkehr Ver­sicherung den pas­sen­den Ver­sicherungs­schutz - auch über die ge­setzliche Haftung hinaus.

Verkehrs­haftungs­versicherung: Was ist versichert?

Die Verkehrs­haftungs­versicherung umfasst die Be­friedigung be­grün­deter und die Ab­wehr un­be­grün­deter Schaden­ersatz­an­sprüche, die gegen Sie als Auftrag­nehmer*in eines Verkehrs­vertrages erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt die Gothaer:

  • Auf­wendungen zur Ab­wendung oder Minderung eines ersatz­pflichtigen Schadens
  • Gericht­liche und außer­ge­richt­liche Kosten, soweit diese den Um­ständen nach ge­boten waren
  • mehr
  • Beförderungs­mehrkosten aus Anlass einer Fehl­leitung, wenn diese zur Ver­hütung eines ersatz­pflichtigen Schadens erforderlich waren, bis zu einer ver­einbarten Summe
  • Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungs­kosten, sofern diese auf­grund gesetzlicher oder be­hördlicher Vor­schriften aufzu­wenden sind bis zu einer ver­einbarten Summe

Eine Erhöhung auf bis zu 40 Sonder­ziehungs­rechten (SZR) ist möglich.

Für wen ist die Verkehrs­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Die Gothaer-Verkehrs­haftungs­versicherung ist die Lösung für alle Unter­nehmer, die als Verkehrs­träger in der Logistik- und Trans­port­branche tätig sind. Egal ob diese als Fracht­führer, als Spedi­teur, als Lager­halter oder als Logis­tiker arbeiten. Das heißt für Unter­nehmer, die Güter gegen Ent­gelt zu Land, zu Wasser oder in der Luft in Ihre Obhut nehmen und mit Kraft­fahr­zeu­gen befördern, die ein­schließ­lich An­hänger ein höheres zu­lässiges Gesamt­gewicht als 3,5 Tonnen haben.

Wo gilt die Verkehrshaftungs-versicherung?

Soweit die geschriebenen Be­dingungen keine ab­weichende Regelung enthalten, besteht Versicherungs­schutz für Verkehrs­verträge innerhalb und zwischen den Staaten des Euro­päischen Wirtschafts­raumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino. Maßgeblich sind zudem die in der Betriebs­beschreibung gemachten An­gaben.


Verkehrshaftungs­versicherung Schadenbeispiele

Lieferfrist­überschreitung

Einer Ihrer Fahrer verspätet sich mit der Lieferung einer Baustellen-Maschine. Vor Ort geraten die Bau­arbeiten dadurch ins Stocken.

Es ent­stehen zusätzliche Kosten aufgrund der Warte­zeit und die Bau­arbeiter müssen Über­stunden machen.

Ihr Kunde verlangt Ent­schädigung für die so ent­standenen zusätzlichen Kosten.

Ein Mann auf einer Baustelle wartet auf eine Lieferung.
Mehrere weiße Transporter stehen nebeneinander.

Gestohlener Transporter

Auf einem Auto­hof verlässt Ihr Fahr­zeug­führer kurz das Fahr­zeug, welches er ordentlich ver­schloss­en hat.

Trotz­dem gelingt es Kriminellen, den Wagen auf­zu­brechen und samt Ladung zu stehlen. Güter und Fahr­zeug bleiben verschwunden.

Die Ver­kehrs­haftungs­versicherung kommt für die ge­stohlene Fracht auf.

Was wird Sie die Verkehrshaftungsversicherung kosten?

Die Kosten für die Ver­sicherung richten sich nach dem individuellen Ver­sicherungs­bedarf Ihres Unter­nehmens. Gerne be­rechnen wir Ihnen ein auf Ihre persönlichen Be­dürfnisse ab­gestimmtes Angebot. Fordern Sie hier einfach und un­verbindlich Ihr Angebot zur Gothaer Verkehrs­haftungs­versicherung an.

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Sie möchten sich mit unserer Verkehrs­haftungs­versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen zu unserem Transportversicherungen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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Häufige Fragen zur Verkehrs­haftungs­versicherung

Was deckt eine Verkehrs­haftungs­versicherung ab?

Die Versicherung umfasst die Be­frie­di­gung be­gründeter und die Ab­wehr un­be­grün­deter Schaden­ersatz­ansprüche, welche vom Auftrag­geber gegen Sie als unseren Kunden geltend gemacht werden. Diese An­sprüche können Güter­schäden, Güterfolge­schäden und / oder reine Vermögens­schäden sein.

Verkehrshaftungs­versicherung: Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind u.a. Natur­kata­strophen, Krieg, kriegs­ähnliche Ereignisse, Bürger­krieg, innere Unruhen, Streik, ter­ro­ris­tische und politische Gewalt­handlungen, Kern­energie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, bio­lo­gischen, bio­chemischen Substanzen oder elektro­magnetischen Wellen als Waffen mit gemein­gefährlicher Wirkung, Beschlag­nahme, Ent­ziehung oder sonstige Ein­griffe von hoher Hand, Vertrags­strafen sowie Schäden, die einen straf­ähnlichen Charakter haben.

Ebenfalls vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen sind Schäden an:

Umzugsgut, Kraftfahr­zeugen, Kunst­gegen­ständen, Anti­quitäten, Edel­me­tal­len, Edel­steinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Doku­men­ten, Urkunden, Tabak­waren, Spiri­tuosen, optischen Ge­rä­ten, Unterhaltungs­elektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Tele­kom­mu­ni­ka­tions­geräten, radio­aktiven Stoffen, Waffen und Muni­tion, Drogen sowie lebende Tiere und Pflan­zen nicht versichert. Schwergut- und Groß­raum­transporte, Kran- und Mon­tage­arbeiten sind ebenfalls nicht versichert.

Tele­kommunikations­geräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition (aus­ge­nom­men Jagd- und Sport­waffen und -Munition), Drogen, die unter das BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz fallen; lebenden Tieren und Pflanzen.

Frachtführerversicherung: Was ist das?

Die Fracht­führer­versicherung ist eine weitere Bezeichnung für die Verkehrs­haftungs­versicherung. Ebenfalls ge­bräuch­lich sind die folgenden Be­zeich­nungen: Güterschaden­haftpflicht­ver­siche­rung, Verkehrs­haftpflicht­ver­siche­rung, Fracht­führer­ver­sicherung oder Fracht­führer­haftpflicht­versicherung.

Alle Begriffe bezeichnen die Versicherung, die Sie vor Trans­port­schäden und den Schaden­ersatz­forderungen Ihrer Kunden und Kundinnen schützt und bei der Gothaer als Verkehrs­haftungs­versicherung bezeichnet wird.

Wer braucht eine Frachtführer­haftpflicht­versicherung?

Als Frachtführer*in im Straßen­güter­verkehr sind Sie gemäß den Vor­schriften des Güter­kraft­ver­kehrs­gesetzes ver­pflich­tet, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­zu­schließen und au­frecht­zu­erhalten.

Was ist ein Fracht­führer?

Frachtführer Definition: Der Begriff Fracht­führer bezeichnet in der Logistik- und Transport­branche einen selbst­ständigen Kaufmann, der Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft als ge­werblicher Unternehmer gegen Ent­lohnung befördert.

Unterschied Spediteur und Frachtführer?

Wer in erster Linie Transport­aufträge mit eigenen Fahr­zeugen durchführt, wird als Fracht­führer bezeichnet. Spediteure hingegen, kümmert sich vor­rangig um die Logistik, also die Organisation der Transporte.

Was deckt die Transport­versicherung ab?

Generell wird durch eine Transport­versicherung der Schaden an oder der Verlust von Ware, Gütern und Transport­mitteln abgedeckt. Der Umfang der Ver­sicherung wird auf Ihren indivi­duellen Bedarf ab­gestimmt.

Ist eine Transport­versicherung Pflicht?

Im Bereich der Transport­versicherungen gibt es unter­schiedliche Ver­sicherungen. Gesetzlich vor­geschrieben sind für die meisten Speditionen oder Fracht­führer*innen die Krafthaft­pflicht-Versicherung und die Verkehrs­haftungs­versicherung. Die Versicherungs­pflicht richtet sich an diejenigen, die gewerblichen Güter­kraft­verkehr mit Kraft­fahrzeugen betreiben wollen.

Was ist die Definition von Güter­verkehr?

Güterkraft­verkehr Definition: Als Güter­kraft­verkehr wird in § 1 Abs. 1 GüKG die geschäftsmäßige oder ent­geltliche Beförderung von Gütern mit Kraft­fahrzeugen definiert, die ein­schließlich An­hänger ein höheres zulässiges Gesamt­gewicht als 3,5 Tonnen haben.

Welche Ver­sicherungen brauche ich im Transport­unternehmen?

Es gibt viele ver­schiedene Ver­si­che­rungen, die den Transport Ihrer Waren und Güter absichern. Die Gothaer bietet unter anderem folgende Transport­versicherungen an:

  • Warentransport
  • Verkehrshaftung
  • Werkverkehr
  • Flusskaskoversicherung
  • Landkaskoversicherung
  • Transport-Betriebsunter­brechungs­versicherung
  • Transport-Pönale-Versicherung

Aber auch eine Betriebs­haft­pflicht oder Sach­versicherungen können für Ihr Unternehmen sinnvoll sein. Um Ihren individuellen Versicherungs­bedarf zu ermitteln, wenden Sie sich gerne an unsere Berater*innen.

Welchen Umfang hat die Frachtführer-Versicherung?

Die Versicherung umfasst die Be­friedigung be­gründeter und die Abwehr un­begründeter Schaden­ersatz­ansprüche, welche vom Auftrag­geber gegen unseren Kunden geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können Güter­schäden, Güterfolge­schäden und / oder reine Vermögens­schäden sein.

Wo gilt die Verkehrs­haftungs-Versicherung?

Soweit aus der erforderlichen Betriebs­beschreibung keine abweichende Regelung beantragt wird, besteht Versicherungs­schutz aus Verkehrs­verträgen innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR) zuzüglich der Schweiz und Groß­britannien.

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