Valorenversicherung
- Absicherung für gewerblichen Güterkraftverkehr
- Schutz vor Transportschäden und Schadenersatzforderungen
- Gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum − Erweiterung auf internationale Transporte möglich
Als Transportunternehmen, Spediteur, Logistiker oder Frachtführer haften Sie für Waren, welche Sie gewerblich transportieren. Die Verkehrshaftungsversicherung bzw. Güterschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Transportschäden und den Schadenersatzforderungen Ihrer Kunden und Kundinnen.
Verkehrshaftungsversicherungen gehören, wie die Warentransportversicherung und die Werksverkehrversicherung, zu den Transportversicherungen. Die Verkehrshaftungsversicherung ist auch unter den Namen Verkehrshaftpflichtversicherung, Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflichtversicherung bekannt.
Informationen zur Verkehrshaftungsversicherung
Als Frachtführer*in im Straßengüterverkehr sind Sie gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Eine Frachtführerversicherung Plicht besteht demnach, wenn Sie gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, die einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Die Gothaer Verkehrshaftungsversicherung bietet Ihnen als Güterverkehr Versicherung den passenden Versicherungsschutz - auch über die gesetzliche Haftung hinaus.
Die Verkehrshaftungsversicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Auftragnehmer*in eines Verkehrsvertrages erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt die Gothaer:
Die Gothaer-Verkehrshaftungsversicherung ist die Lösung für alle Unternehmer, die als Verkehrsträger in der Logistik- und Transportbranche tätig sind. Egal ob diese als Frachtführer, als Spediteur, als Lagerhalter oder als Logistiker arbeiten. Das heißt für Unternehmer, die Güter gegen Entgelt zu Land, zu Wasser oder in der Luft in Ihre Obhut nehmen und mit Kraftfahrzeugen befördern, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Soweit die geschriebenen Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten, besteht Versicherungsschutz für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino. Maßgeblich sind zudem die in der Betriebsbeschreibung gemachten Angaben.
Einer Ihrer Fahrer verspätet sich mit der Lieferung einer Baustellen-Maschine. Vor Ort geraten die Bauarbeiten dadurch ins Stocken.
Es entstehen zusätzliche Kosten aufgrund der Wartezeit und die Bauarbeiter müssen Überstunden machen.
Ihr Kunde verlangt Entschädigung für die so entstandenen zusätzlichen Kosten.
Auf einem Autohof verlässt Ihr Fahrzeugführer kurz das Fahrzeug, welches er ordentlich verschlossen hat.
Trotzdem gelingt es Kriminellen, den Wagen aufzubrechen und samt Ladung zu stehlen. Güter und Fahrzeug bleiben verschwunden.
Die Verkehrshaftungsversicherung kommt für die gestohlene Fracht auf.
Die Kosten für die Versicherung richten sich nach dem individuellen Versicherungsbedarf Ihres Unternehmens. Gerne berechnen wir Ihnen ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Fordern Sie hier einfach und unverbindlich Ihr Angebot zur Gothaer Verkehrshaftungsversicherung an.
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, welche vom Auftraggeber gegen Sie als unseren Kunden geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können Güterschäden, Güterfolgeschäden und / oder reine Vermögensschäden sein.
Nicht versichert sind u.a. Naturkatastrophen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, terroristische und politische Gewalthandlungen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Vertragsstrafen sowie Schäden, die einen strafähnlichen Charakter haben.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an:
Umzugsgut, Kraftfahrzeugen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden, Tabakwaren, Spirituosen, optischen Geräten, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition, Drogen sowie lebende Tiere und Pflanzen nicht versichert. Schwergut- und Großraumtransporte, Kran- und Montagearbeiten sind ebenfalls nicht versichert.
Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -Munition), Drogen, die unter das BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz fallen; lebenden Tieren und Pflanzen.
Die Frachtführerversicherung ist eine weitere Bezeichnung für die Verkehrshaftungsversicherung. Ebenfalls gebräuchlich sind die folgenden Bezeichnungen: Güterschadenhaftpflichtversicherung, Verkehrshaftpflichtversicherung, Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflichtversicherung.
Alle Begriffe bezeichnen die Versicherung, die Sie vor Transportschäden und den Schadenersatzforderungen Ihrer Kunden und Kundinnen schützt und bei der Gothaer als Verkehrshaftungsversicherung bezeichnet wird.
Als Frachtführer*in im Straßengüterverkehr sind Sie gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Frachtführer Definition: Der Begriff Frachtführer bezeichnet in der Logistik- und Transportbranche einen selbstständigen Kaufmann, der Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft als gewerblicher Unternehmer gegen Entlohnung befördert.
Wer in erster Linie Transportaufträge mit eigenen Fahrzeugen durchführt, wird als Frachtführer bezeichnet. Spediteure hingegen, kümmert sich vorrangig um die Logistik, also die Organisation der Transporte.
Was deckt die Transportversicherung ab?
Generell wird durch eine Transportversicherung der Schaden an oder der Verlust von Ware, Gütern und Transportmitteln abgedeckt. Der Umfang der Versicherung wird auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt.
Ist eine Transportversicherung Pflicht?
Im Bereich der Transportversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungen. Gesetzlich vorgeschrieben sind für die meisten Speditionen oder Frachtführer*innen die Krafthaftpflicht-Versicherung und die Verkehrshaftungsversicherung. Die Versicherungspflicht richtet sich an diejenigen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben wollen.
Was ist die Definition von Güterverkehr?
Güterkraftverkehr Definition: Als Güterkraftverkehr wird in § 1 Abs. 1 GüKG die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen definiert, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Es gibt viele verschiedene Versicherungen, die den Transport Ihrer Waren und Güter absichern. Die Gothaer bietet unter anderem folgende Transportversicherungen an:
Aber auch eine Betriebshaftpflicht oder Sachversicherungen können für Ihr Unternehmen sinnvoll sein. Um Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln, wenden Sie sich gerne an unsere Berater*innen.
Welchen Umfang hat die Frachtführer-Versicherung?
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, welche vom Auftraggeber gegen unseren Kunden geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können Güterschäden, Güterfolgeschäden und / oder reine Vermögensschäden sein.
Wo gilt die Verkehrshaftungs-Versicherung?
Soweit aus der erforderlichen Betriebsbeschreibung keine abweichende Regelung beantragt wird, besteht Versicherungsschutz aus Verkehrsverträgen innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zuzüglich der Schweiz und Großbritannien.
Schützen Sie Ihre Güter bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen für eigene Zwecke.
Schützen Sie Ihre Güter weltweit auf allen Transporten mit verkehrsüblichen Transportmitteln.