Informationen zur Gothaer Valorenversicherung
Was ist bei der Valorenversicherung versichert?
In der Gothaer Valorenversicherung sind im Rahmen der Allgefahrendeckung sämtliche Waren des Edelstein-, Juwelier- und Uhrengewerbes sowie die dazugehörenden Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate Ihres eigenen Geschäftsbetriebes oder fremde Waren, sofern Sie hierfür nach Gesetz oder Vereinbarung die Gefahr tragen, versichert.
Der Versicherungsschutz kann durch verschiedene Bausteine auf die Geschäfts- und Betriebseinrichtung, die Gefahr der Betriebsunterbrechung sowie Glasversicherung erweitert werden.
Wo gilt die Valorenversicherung?
Der Versicherungsschutz der Valorenversicherung besteht:
- Während des Aufenthaltes in den eigenen Geschäftsräumen, sofern die im Versicherungsvertrag aufgeführten Aufbewahrungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden
- Während des Aufenthaltes außerhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kommissionären, Bearbeitungsstätten, Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen, Kund*innen und Banken. Werden die Waren dort in Schaufenstern, Außenvitrinen und -schaukästen untergebracht, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn hierfür Versicherungsschutz beantragt und schriftlich bestätigt wurde. Außerhalb der Geschäftszeit und außerhalb des geschäftlichen Umgangs mit den versicherten Waren besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Waren in für ihren Wert angemessenen Wertbehältnissen aufbewahrt werden
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- Während der Mitführung als Begleittransport, Geschäfts-/Botengang im persönlichen Gewahrsam der Versicherungsnehmerin/des Versicherungsnehmers oder einer ihrer/seiner Angestellten/Mitarbeiter*innen, sofern die Verbringung auf direktem Wege von einem Ort zum anderen erfolgt
- Während der Mitführung als Reiselager, einschließlich aller notwendigen Aufenthalte im persönlichen Gewahrsam der Reiselagerbegleiter*innen, sofern die Personen hierfür geeignet und volljährig sind sowie im Vertrag namentlich genannt wurden
- Bei einer Aufbewahrung am Domizil des Reiselagerbegleiters bzw. der Reiselagerbegleiterin, sofern dies vertraglich vereinbart wurde und die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten werden
- Bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der jeweils gültigen Kraftfahrzeugklausel
- Bei Reisen mit dem Flugzeug, wenn das Reiselager als normales Handgepäck mitgeführt wird oder auf einem gesondert gebuchten Nachbarsitz befördert und ununterbrochen vom Reiselagerbegleiter bzw. der Reiselagerbegleiterin persönlich und unmittelbar beaufsichtigt wird
- Während des Aufenthalts in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten, wenn das Reiselager gegen Einlieferungsschein in Aufbewahrung gegeben wird sowie während Transporten mit Transportunternehmen gemäß dem jeweils gültigen Bijouterievaloren-Tarif
Valorenversicherung Schadenbeispiel
Nächtlicher Einbruch im Geschäft
Bei einem nächtlichen Einbruch wurden Schmuck und Uhren von erheblichem Wert gestohlen. Auch große Teile der Geschäftseinrichtung, wie z. B. Vitrinen und Aufbewahrungsschränke, wurden beschädigt. Da auch der Eingangsbereich stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erstattet die Gothaer die Kosten einer vorübergehenden Bewachung durch ein Wachunternehmen. Der Betrieb kann erst nach einigen Tagen wieder aufgenommen werden. Für den entstandenen Sachschaden kommt die Gothaer im Rahmen der vereinbarten Höchstsummen auf. Gleiches gilt für die laufenden Kosten und Gewinnausfälle, die durch die Betriebsunterbrechung entstanden sind, sofern dieser Zusatzbaustein gewählt wurde.