Oldtimersammlungs­versicherung

  • Im Rahmen einer Allgefahren­deckung
    besteht Versicherungs­schutz gegen eine Viel­zahl von Gefah­ren, denen die ver­sicher­ten Fahr­zeuge wäh­rend der Dauer der Versiche­rung ausge­setzt sind
  • Individuell angepasster Versiche­rungs­schutz
    Erweiterung der Grund­deckung (das Statio­när­risiko) durch diverse Bau­steine ist möglich
  • Einbindung der Gothaer Sicherungs­expert*innen
    Eine qualifizierte Beratung zur Schaden­ver­hütung sowie ein aktives Schaden­manage­ment ist gewähr­leistet
  • Schnelle und unkomplizierte Regu­lie­rung im Schadensfall
  • Vereinbarte Versicherungs­summe mit Unter­ver­siche­rungs­verzicht
  • Vorsorgeposition im Vertrag für neu ange­schaffte Fahr­zeuge zur Erwei­terung der Sammlung
Oldtimer-Versicherung: Pärchen wäscht seinen Oldtimer

Was ist eine Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung?

Private Sammler*innen von wert­vollen his­to­rischen Fahr­zeugen verdie­nen die beste Ab­siche­rung für ihre Old­timer­samm­lung gegen finan­zielle Schä­den.

Der umfangreiche Ver­siche­rungs­schutz fährt immer mit:

  • Ob in der eigenen Garage
  • Bei Messe- und Ausstellungs­teil­nah­men
  • Bei Aufenthalten in Fach­werk­stätten oder bei Res­tau­ra­toren
  • Bei Transporten der ver­sicher­ten Fahr­zeuge per Fach­spedi­tionen
  • Und sogar bei Ausfahrten auf eige­ner Achse

Weitere Informationen zur Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung

Für wen ist die Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung?

Die Oldtimersammlungs­ver­siche­rung ist für alle priva­ten Sammler*innen von histo­rischen, mindes­tens 30 Jahre alten, samm­lungs­würdi­gen Fahr­zeugen (ab drei Fahr­zeuge).

Was ist versichert?

Bei der Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung versichert sind die im Vertrag ge­nann­ten Fahr­zeuge zzgl. Ersatz­teile und Zube­hör (sofern vorhan­den und in der Liste der ver­sicher­ten Gegen­stände aufge­führt)

  • Während Stationärrisiken
  • Während Transportrisiken
  • Während Aufenthalten in be­stimm­ten fremden Risiko­orten
  • oder sogar bei Fahrten auf eigener Achse

Welche Schäden sind abge­deckt? (Allge­fahren­deckung)

Die Gothaer Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung trägt alle Gefah­ren, denen die Güter wäh­rend der Ver­siche­rungs­dauer aus­ge­setzt sind. Der Ver­siche­rungs­schutz kann durch indivi­duelle Verein­ba­rungen erwei­tert oder einge­schränkt werden.

Was erhalten Sie im Schadens­fall?

Die Gothaer Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung erstattet im ver­sicher­ten Schadens­fall die Wieder­beschaf­fungs­kosten oder die Wieder­herstel­lungs­kosten der versicher­ten Güter. Siehe hierzu auch unter den FAQ "Versiche­rungs­summe".

Des Weiteren werden nach­stehende Kosten über­nommen, sofern erforderlich:

  • Belohnungen und Inserat­kosten bis zu 25.000 Euro
  • Beförderungs-, Bewachungs- und Lager­kosten bis zu 25.000 Euro
  • Kosten für Maßnahmen zur Vor­beu­gung oder Begren­zung von Schäden bis zu 25.000 Euro
  • Bergungskosten bis zu 25.000 Euro, soweit diese zu dem Zweck oder im Zusammen­hang mit dem Versuch an­fallen, einen durch diese Ver­siche­rung gedeck­ten Schaden abzu­wen­den oder zu mindern.

Häufige Fragen zur Oldtimer­samm­lungs­versicherung

Wo gilt die Oldtimer­samm­lungs­versicherung?

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutsch­land, Belgien, Nieder­lande, Luxem­burg, Öster­reich, Schweiz und Liechten­stein. Dieser kann bei Bedarf erwei­tert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe bei der Oldtimer­samm­lungs­versicherung ermittelt?

Zu Vertragsbeginn und dann fort­laufend zur Haupt­fällig­keit des Ver­trages erfolgt eine Stich­tags­meldung der aktu­ellen Fahr­zeug­liste mit den je­weili­gen Ver­siche­rungs­werten der Fahr­zeuge. Diese Werte sind zur festen Taxe als Ver­siche­rungs­summe verein­bart.

Auf den Einwand der Unter­ver­siche­rung wird ver­zichtet.

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Old­timer­samm­lungs­ver­siche­rung nicht versichert?

Nicht versichert bei der Oldtimer­samm­lungs­ver­siche­rung sind:

  • Schäden, die durch Krieg, Bürger­krieg oder durch von einer kriegs­führen­den Macht ausge­übten bzw. gegen eine kriegs­führen­de Macht gerich­teten feind­lichen Akt bedingt sind
  • Schäden, die durch Beschlag­nahme, Pfän­dung, Arrest, Sicher­heits­verwah­rung, Einbe­halten oder sons­tiger Ver­fügung von hoher Hand bedingt sind
  • Schäden, die auf normalem Ver­schleiß, innerem Ver­derb, Bearbei­tungs­schäden, Erweite­rung bereits vorhan­dener Alt­schäden, allmäh­lichem bzw. alters­beding­tem Wert­verlust oder versteckten Mängeln der ver­sicher­ten Sachen beruhen
  • Schäden, die durch allmäh­liche Ein­wirkung von Frost, Hitze, Tempe­ratur- und Luft­druck­schwan­kungen, Luft­feuchtig­keit sowie Einwir­kung von Licht und Strah­len ent­standen sind
  • Teilnahmen an Rallyes oder Renn­veran­staltungen inklusive dazu­ge­hörigen Übungs­fahrten (Erzie­lung einer Höchst­geschwin­dig­keit)
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Haben Sie Fragen zur Old­timer­samm­lungs­ver­sicherung?

Sie möchten sich mit unserer Old­timer­samm­lungs­ver­siche­rung auf erst­klas­si­gen Ver­siche­rungs­schutz zum güns­tigen Tarif verlas­sen? Haben noch of­fene Fra­gen oder brau­chen wei­tere In­for­ma­tio­nen? Wir be­ra­ten Sie gerne per­sön­lich oder te­le­fo­nisch.

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