Kunstgalerieversiche­rung GoArt

  • Sehr umfangreicher Basis­schutz
  • Erweiterbarer Deckungsumfang auf die Risiken von Betriebs­unter­brechung und Glas­bruch
  • Professionelle Unterstützung bei der Wieder­beschaf­fung abhan­den­gekom­mener Kunst­gegen­stände
Galeristin weist Mitarbeiter in der Kunstgalerie an, wie das Bild zu hängen hat.

Was ist eine Kunstgalerie­ver­sicherung?

In der Kunstgaleriever­siche­rung GoArt sind im Rah­men einer Allge­fahren­deckung sämt­liche in den Geschäfts- oder Privat­räumen aus­gestell­ten Kunst­gegen­stände versichert. Darunter fallen Kunst­güter und Anti­quitä­ten sowie die kauf­män­nische und tech­nische Be­triebs­einrich­tung. Die Kunst­galerie­versiche­rung GoArt deckt alle betriebs­bedingten Trans­porte ab, bei Be­darf auch welt­weit.

Kunst­gegen­stände und Anti­qui­täten, die Sie Ihren Kund*innen zur An­sicht über­lassen haben, sind eben­falls durch die Kunst­galerie­versich­erung ab­ge­sichert. Auf­enthalte bei Foto­graf*innen, Res­tau­rator*innen oder Gut­ach­ter*innen sind in der Kunst­galerie­versiche­rung ab­gedeckt. Zusätz­lich in­klu­diert die Kunst­galerie­versiche­rung GoArt Ihre Kas­sen­be­stände und Ver­kaufs­mate­rialien, wie zum Beispiel Bü­cher und Kata­loge.

Der Versicherungsschutz kann pro­blem­los er­wei­tert werden. Diese Er­wei­te­rungen kön­nen zum Beispiel Be­triebs­unter­brech­ungs­schäden (Über­nahme der wei­ter­lau­fen­den Kos­ten und Ge­winn­aus­fälle) sowie Glas­schä­den (Bruch der zum Ga­lerie­be­trieb ge­hö­renden Fenster- und Tür­ver­glasung, Vitri­nen, Rah­men etc.) sein.

Weitere Informationen und Leis­tungen der Kunst­galerie­ver­sicherung GoArt

Welche Gefahren sind abgedeckt?

Mit der Kunstgalerie­ver­siche­rung GoArt sind alle Ge­fah­ren ab­ge­deckt, denen die Kunst­gegen­stände und Anti­qui­täten inner­halb Ihres Ge­schäfts­be­triebes aus­gesetzt sind. Zu­sätz­lich sind sie beim Trans­port außer­halb Ihrer Ge­schäfts­räume ver­sichert. Das gilt glei­cher­ma­ßen für Be­stands-, Kom­missions- oder Obhuts­ware sowie für die Be­triebs­ein­richtung. Der Ver­sicher­ungs­schutz kann im Rah­men von Zusatz­bau­steinen erwei­tert werden.

Was erhalten Sie im Schadens­fall?

Bei Verlust oder Totalschaden erhal­ten Sie den Ver­siche­rungs­wert. Bei Be­schä­di­gungen erhal­ten Sie die gesam­ten Res­tau­rie­rungs­kosten zuzüg­lich einer evtl. Wert­min­de­rung bis zur Höhe des Ver­siche­rungs­wertes. Bei Be­schädi­gungen von künst­lerischen plas­tischen Dar­stel­lungen kom­po­sitio­neller Art, wie zum Bei­spiel Colla­gen, Mate­rial­bildern und Kompo­si­tionen etwa aus Metall, Kunst­stoff, Stein, Glas oder ähn­lichem werden die Kosten der fach­ge­rech­ten Res­tau­rierung ersetzt.

Für wen ist die Kunst­galerie­versicherung?

Unsere Kunstgaleriever­siche­rung GoArt ist auf die heu­tigen Be­dürf­nisse von Be­treiber­*innen mo­derner Kunst­galerien, Museen- sowie Privat- und Fir­men­samm­lungen aus­gerichtet.

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Eine Besucherin in einer Galerie betrachtet ein Bild an der Wand.

Häufige Fragen zur Kunst­galerie­ver­siche­rung GoArt

Wo gilt die Kunst­galerie­ver­sicherung?

Die Kunstgalerieversiche­rung GoArt gilt

  • in Ihren Geschäfts- und Privat­räumen
  • bei Kund*innen, sofern Sie ihnen Kunst­gegen­stände oder Anti­qui­täten zur Ansicht über­lassen haben
  • während Aufenthalten bei Res­tau­ra­toren, Gut­ach­tern und Foto­grafen
  • sowie auf weltweiten Mes­sen und Aus­stel­lungen, ein­schließ­lich der Hin- und Rück­trans­porte

Wie wird die Versicherungs­summe bei der Kunst­galerie­ver­siche­rung ermittelt?

Der Versicherungswert des Ga­lerie­bestan­des errech­net sich aus dem Ein­kaufs­preis der Expo­nate zuzüg­lich eines verein­barten Auf­preises. Für Kom­mis­sions­güter gilt der verein­barte Kom­mis­sions­wert. Ver­äußer­te Expo­nate orien­tieren sich am Verkaufs­preis. Andere zur Ver­siche­rung ange­melde­ten Werte gelten in der Regel als feste Taxe (gemäß § 57 VVG), soweit sie von öffent­lichen Institu­tionen, Museen oder nam­haften Kunst­exper­ten bzw. Kunst­exper­tinnen festge­setzt wurden. Der Ent­schädi­gungs­wert für andere Kunst­güter und Anti­qui­täten wird nach Anfrage ermittelt.

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Kunst­galerie­ver­siche­rung nicht versichert?

Nicht versichert in der Kunst­galerie­ver­siche­rung GoArt sind:

  • Schäden durch Kern­energie
  • Diebstahl und Abhanden­kom­men wert­vollerer Gegen­stände kleine­ren For­mats, die nicht in Vitri­nen aufbe­wahrt werden
  • Diebstahl und Unterschla­gung durch Ange­stellte
  • Schäden durch inneren Ver­derb oder die natür­liche Beschaf­fenheit
  • Das Fehlen oder die Mängel einer im Kunst­handel üb­lichen Ver­packung
  • Das Nichteinhalten von Liefer­fristen
  • Verzögerungen der Reise
  • Schäden durch klima­tische Bean­spruch­ungen und Benut­zung oder Vorfüh­rung

Hilfe bei Kunstdieb­stahl in Ihrer Kunst­galerie

Kostenlose Registrierung im Art Loss Register

Sollte bei Ihrer Kunstausstel­lung ein­mal ein Kunst­objekt ge­stohlen oder ge­raubt werden bzw. sonst wie abhan­den kom­men, hält die Gothaer einen weite­ren Ser­vice für Sie bereit: Gothaer Kund*innen können ihre Kunst­gegen­stände im ersatz­pflichti­gen Schadens­fall kosten­frei im Art Loss Register (ALR) regis­trieren lassen. Regis­triert werden können alle Kunst­werke, Anti­qui­täten sowie Sammler­objekte, sofern sie ein­deutig identifi­zier­bar sind und über einen Mindest-Schätz­wert von 1.000 Euro verfügen.

Das Art Loss Register (ALR) ist die welt­weit größte pri­vate Daten­bank für gestoh­lene und ver­misste Kunst­werke, Anti­qui­täten und Sammler­objekte. Mehr als 130.000 Objekte sind derzeit erfasst und es existiert eine spezielle Daten­bank für Beute­kunst. Ist ein ge­stoh­lenes Objekt einge­tragen, wird es in die welt­weite Über­prü­fung von Händler-, Sammler-, und Polizei­anfragen aufge­nom­men. Des Weiteren erfolgt eine Sich­tung und Aus­wer­tung von Verkaufs­kata­logen wichti­ger inter­na­tiona­ler Auktions­häuser.

Identifizierung und Wieder­beschaffung

Seit Jahren arbeitet die Gothaer Ver­siche­rung erfolg­reich mit dem Art Loss Register zusam­men. Dort beschäfti­gen sich erfah­rene, mehr­sprachige Kunst­histo­riker*innen mit der Iden­tifi­zie­rung und Wieder­beschaf­fung verloren gegan­gener Kunst­objekte.

Ziel ist es daher, nicht nur abhan­den­gekom­mene Kunst­güter wieder aufzu­finden, son­dern auch poten­tielle Kunst­diebe bzw. Kunst­diebinnen in Anbe­tracht des hohen Ent­deckungs-Risikos von Anfang an abzu­schrecken und den Han­del mit gestoh­lenen Kunst­gegen­ständen erheb­lich zu erschwe­ren. Unter ande­rem auch, um delikts­fähige Hand­lungen bei Ihren Kunst­aus­stel­lungs­gütern mög­lichst zu ver­meiden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter

www.artloss.com

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Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieb­lichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangel­hafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie die Betriebs­haftpflicht­versicherung der Gothaer.