Gewerbliche KFZ-Versiche­rung

  • Haftpflicht-Deckungs­summe bis zu 100 Mio. Euro
  • Vollkaskoversiche­rung für selbst ver­schul­dete Un­fälle
  • Insassen-Unfallversiche­rung im Invali­ditäts- und Todes­fall
Gewerbliche KFZ-Versicherung: LKW-Fahrer in seinem Führerhaus

Was ist eine KFZ-Versiche­rung Gewerbe?

Ihre gewerblich oder überwie­gend gewerb­lich genutz­ten Fahr­zeuge (PKW, LKW etc.) sind in der täg­lichen Nut­zung zahl­reichen Risiken aus­gesetzt, die nach einem um­fas­sen­den Schutz ver­langen. Unsere gewerb­liche KFZ-Versi­che­rung bietet Ihnen neben unseren Standard­produkten auch branchen­spezi­fische und risiko­gerechte Lösungen. Die ver­sicher­ten Risiken und Deckungs­summen sind dabei indivi­duell an­pass­bar. Zudem bündelt unsere gewerb­liche KFZ-Ver­siche­rung die wich­tig­sten Einzel­ver­siche­rungen in einem prak­tischen Versiche­rungs­paket.

Gewerbliche KFZ-Versiche­rung: Was ist versichert und wie?

Gewerbliche Kraftfahrt-Haftpflicht­versicherung

Die Kraftfahrt-Haftpflicht­ver­siche­rung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­versicherung

  • ersetzt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pau­schal bis zu 100 Millionen Euro
  • und im Rahmen dieser Ver­siche­rungs­summe Per­so­nen­schäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschä­digte Person
  • schützt vor unberechtig­ten An­sprüchen Dritter
  • Beitragsnachlässe sind möglich

Gewerbliche Insassen-Unfall­versicherung

Die Insassen-Unfallversicherung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­versiche­rung leistet eine finan­zielle Absiche­rung für den Invali­ditäts- und Todes­fall. Sie bietet finan­zielle Absiche­rung, auch wenn:

  • der/die Fahrer*in für die Unfall­folgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der/die Unfallverursacher*in Fahrer­flucht began­gen hat
  • die Haftpflichtversiche­rung des Unfall­ver­ursachers bzw. der Unfall­ver­ursacherin nicht zahlt

Vollkasko­versicherung für Gewerbe

Die Vollkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­ver­siche­rung hilft

  • bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn der/die Un­fall­verur­sacher*in nicht zu ermitteln ist
  • bei Vandalismusschäden
  • und ersetzt im Total­schadens­fall für Pkws und Kom­bis in den ersten zwölf Mona­ten nach der Erst­zu­las­sung den Neu­wert des Fahr­zeuges

Die Windschutzscheibe wird im Schadens­fall kosten­frei über den Partner Carglass repa­riert. Dies gilt unab­hängig von der verein­barten Selbst­beteili­gung und sogar bei mehre­ren Schadens­fällen im Jahr.

Teilkaskoversicherung für Gewerbe

Die Teilkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­ver­siche­rung ersetzt Schä­den am eige­nen Fahr­zeug, für die niemand haft­bar ge­macht werden kann, wie

  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahr­zeuges
  • Elementarschäden
  • Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden
  • und im Totalschadensfall ersetzt sie für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Mona­ten nach der Erst­zu­las­sung den Neu­wert des Fahr­zeuges

Die Windschutzscheibe wird im Scha­dens­fall kosten­frei über den Partner Carglass repa­riert. Dies gilt unab­hängig von der verein­barten Selbst­be­teili­gung und sogar bei mehre­ren Schadens­fällen im Jahr.

Ein Mann steht neben seinem verunfallten Auto

Gewerbliche KFZ-Versiche­rung Deckungs­summen

Bei Fahrzeugen zur Personen­beför­de­rung liegt die Deckungs­summe der Haft­pflicht­ver­siche­rung pau­schal bei 100 Mio. Euro (bei Perso­nen­schäden auf zwölf Mio. Euro je Person be­grenzt).

Die Mindestdeckungs­summen liegen bei:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personen­schäden
  • 1,12 Mio. Euro bei Sach­schäden
  • 50.000 Euro bei Vermögens­schäden
  • 7,5 Mio. Euro bei Personen­schäden
  • 1,12 Mio. Euro bei Sach­schäden
  • 50.000 Euro bei Vermögens­schäden

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Zusatzbaustein zur gewerb­lichen Kraft­fahrt­versicherung

1.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Bei Versicherung von

  • Lieferwagen
  • Lastkraftwagen
  • Zugmaschinen (außer landwirt­schaftlichen Zug­ma­schinen)
  • Anhän­gern / Auf­lie­gern

die im Werk- oder gewerb­lichen Güter­verkehr ver­wen­det werden, können Sie im Rahmen der Fahrzeug­vollver­siche­rung die Erweiterung des Ver­siche­rungs­schutzes vereinbaren. Ver­sichert sind unvorher­gesehen und plötz­lich eintre­tende Brems-, Betriebs- und reine Bruch­schäden, die an dem versicher­ten Fahr­zeug ent­stehen.

2.

Betriebsschaden

Als Betriebsschaden gilt ein Scha­den, der nicht durch einen Unfall, son­dern aus­schließ­lich durch die spe­zielle Verwen­dung des Fahr­zeugs (z. B. Ver­win­dungs­schaden beim Bau­stellen­ein­satz), durch Bedie­nungs­fehler, fahr­tech­nisches Fehl­ver­halten oder Versa­gen von Mess-, Regel- oder Sicher­heits­ein­rich­tungen ent­stan­den ist.

3.

Reiner Bruchschaden

Als reiner Bruchschaden gilt ein Scha­den, der nicht durch einen Un­fall, son­dern aus­schließ­lich durch Über­bean­spruchung, Kon­struk­tions- oder Material­fehler ent­stan­den ist und der nicht unter die Garantie- oder Gewähr­leistungs­pflicht eines Dritten fällt. Schäden durch Abnut­zung oder Ver­schleiß gelten nicht als Bruch­schäden.

4.

Bremsschaden

Als Bremsschaden gilt ein Scha­den, der un­mittel­bar durch den Brems­vor­gang ent­stan­den ist, ohne dass es zu einem Unfall gekom­men ist. Dazu zählen zum Beispiel Schä­den am Führer­haus oder an den Bord­wänden durch ver­rutschte Ladung oder schleu­dernde Anhänger.

Häufige Fragen zur gewerb­lichen KFZ-Ver­sicherung

Für wen ist die gewerb­liche KFZ-Ver­sicherung?

Welche Schäden sind bei der gewerb­lichen KFZ-Ver­siche­rung nicht ver­sichert?

Welche Möglichkeiten der Selbst­beteili­gung gibt es bei der KFZ-Ver­siche­rung für Gewerbe?

Wo gilt die gewerb­liche KFZ-Ver­sicherung?

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Betriebs­haftpflicht

Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieb­lichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangel­hafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie unsere Betriebs­haftpflicht für Betriebe aus Industrie, Handel, Gewerbe oder Handwerk als gewerbliche Haftpflicht­versicherung vor den finan­ziellen Folgen.