Industrielle Feuer-Versicherung

  • Unver­zicht­bare Existenz­sicherung
  • Um­fassende Sicher­heit bei Brand, Blitz­schlag und Explo­sion
  • Schaden­vor­sorge auch für frem­des Eigen­tum
Gothaer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung: Ein Feuerwehrmann löscht einen Brand.

Was ist eine indus­trielle Feuer-Versich­erung?

Selbst aus­ge­reifte Brand­schutz­anlagen können nicht garan­tieren, dass Ihr Be­trieb von einem Brand oder gar einer Explo­sion ver­schont bleibt. Schü­tzen Sie deshalb Ihren Be­trieb und Ihre Exis­tenz mit unserer Feuer-Industrie-Versiche­rung. Die Feuer­versiche­rung ist eine exis­tenzielle Versiche­rung und für Industrie­betriebe un­verzicht­bar.

Ver­siche­rungs­umfang der indus­triellen Feuer-Versiche­rung

Was ist bei der in­dus­triellen Feuer-Versiche­rung ver­sichert?

Bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung ist Folgen­des ver­sichert:

  • Gebäude mit ihren Be­stand­teilen, aber ohne Zube­hör, soweit nichts anderes verein­bart ist
  • Sachen, die dem Ver­siche­rungs­nehmer bzw. der Ver­siche­rungs­nehmerin gehören, unter Eigen­tums­vor­be­halt er­worben oder siche­rungs­halber über­eignet sind
  • Frem­des Eigen­tum

Wo gilt die in­dus­trielle Feuer-Versiche­rung?

Der Ver­siche­rungs­schutz be­steht nur inner­halb des verein­barten Ver­siche­rungs­ortes. Er­weiterte Rege­lungen sind na­türlich möglich. Ver­ein­baren Sie dazu gerne ein un­ver­bind­liches Be­ratungs­ge­spräch.


Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Gothaer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung: Ein Feuerwehrmann löscht einen Brand.

Ihr passender Zusatzbaustein

Wenn Ihr Be­trieb auf­grund eines Feuer­schadens still­steht, laufen Ihre fixen Kosten trotz­dem weiter und der Ge­winn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kunden­abwande­rungen und Wett­bewerbs­nach­teile zählen zu den gra­vieren­den Folgen einer Betriebs­unter­brechung.

Die finan­zi­ellen Aus­wirkungen sind meist er­heblich. Mit unserer Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versiche­rung können Sie sich vor den nega­tiven Folgen einer Betriebs­unter­brechung auf­grund eines Feuer­schadens schützen. Wir er­statten Ihnen die ent­gan­genen Ge­winne und über­nehmen die fortlau­fenden Betriebs­kosten.

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Sie möchten sich mit unserer Feuer-Industrie-Ver­siche­rung zu­verlässig und günstig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch.

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Häufige Fragen zur Feuer-Industrie-Versicherung

Welche Ge­fahren und Schä­den sind bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung abge­deckt?

Fol­gende Ge­fahren und Schä­den sind bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung u. a. abge­deckt:

  • Schä­den durch Feuer, d. h. Zer­störung oder Be­schädi­gung sowie Ab­handen­kommen von ver­sicherten Sachen durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion
  • Schä­den, die durch den An­prall oder Ab­sturz eines Luftfahr­zeuges, seiner Teile oder seiner La­dung ent­stehen

Eben­so ge­hören zum Ver­si­che­rungs­schutz der Feuer-Industrie-Ver­sicherung weitere ri­si­ko­gerechte be­sondere Verein­ba­run­gen und Bestim­mungen, die indi­vi­duell zu­grunde gelegt wer­den können.

Welche Ge­fahren und Schä­den sind mit der Feuer-Industrie-Versiche­rung nicht ver­sichert?

Nicht ver­sichert in der Feuer-Industrie-Versiche­rung sind Schä­den durch Krieg, Kern­energie, innere Un­ruhen, Erd­beben, Vor­satz und grobe Fahr­lässig­keit des Ver­sicherungs­nehmers bzw. der Ver­sicherungs­nehmerin. Ferner sind u. a. nicht ver­sichert: Bearbei­tungs-, Seng- und Über­spannungs­schäden.

Wie wird die Ver­sicher­ungs­summe bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung er­mittelt?

Die Ver­sicherungs­summe für be­wegliche Sachen oder Ge­bäude hat grund­sätzlich dem Neuwert zu ent­sprechen. Ledig­lich bei Sachen oder Ge­bäuden, deren Zu­stand ins­besondere durch Ab­nutzung weniger als 40 Prozent des Neu­wertes beträgt, ist der Zeit­wert anzu­setzen. Soweit Sachen im Be­trieb nicht mehr einge­setzt werden, gilt nur der Ver­kaufs- bzw. Schrott­preis. Für Ge­bäude, die zum Ab­bruch be­stimmt sind, gilt nur der für den Ver­sicherungs­nehmer bzw. für die Ver­sicherungs­nehmerin erziel­bare Ver­kaufs­preis für das Ge­bäude. Für Vor­räte ist der Wieder­be­schaffungs­preis oder der Be­trag für die Neuher­stellung zu berück­sichtigen.

Als zu­sätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglich­keit der automa­tischen Summen­anpass­ung oder Index­ierung der Ver­sicherungs­summe durch die so­ge­nannte Wert­zuschlags­klausel. Da­rüber hinaus bieten wir die Möglich­keit zur Verein­barung einer Vor­sorge­versicherungs­summe, um eine Unterver­sicherung zu ver­hindern.

Was er­halte ich im Schadens­fall bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung?

Bei der Feuer-Industrie-Versiche­rung er­halten Sie im Schadens­fall schnell und un­kompli­ziert den Neu­wert, d. h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu be­schaffen oder sie neu her­zu­stellen.

Bei Ge­bäuden er­setzen wir den ortsüb­lichen Neu­bau­wert ein­schließ­lich Archi­tekten­gebühren sowie sonstiger Kon­struktions- und Pla­nungs­kosten. Sofern der Wert durch Ab­nutzung we­niger als 40 Pro­zent des Neu­wertes beträgt, ersetzen wir den Zeit­wert. Im Reparatur­schadens­fall über­nehmen wir die ange­fallenen Aufwen­dungen.

Für wen ist die Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versicherung ge­eignet?

Alle ge­werb­lichen Unter­nehmen und Industrie­unter­nehmen sollten sich vor Ver­lusten, die durch eine Betriebs­unter­brechung infolge eines Brandes ent­stehen, schützen. Wenn in Ihrem Be­trieb ein feuer­bedingter Sach­schaden an einer dem Be­trieb dienen­den Sache zu einer Betriebs­unter­brechung führt, er­setzen wir Ihnen den da­durch ent­stehenden Unter­brechungs­schaden.

Welche Kosten sind bei der Feuer-BU-Versiche­rung ver­sichert?

Jede Unter­brechung ge­fährdet Ihre Er­träge. Wir er­statten Ihnen die auf­grund eines Sach­schadens nicht er­wirt­schafteten Ge­winne und die fort­laufenden, umsatz­unab­hängigen Betriebs­kosten für die Dauer des verein­barten Haftungs­zeitr­aumes. Wir er­statten Ihnen auch die häufig an­fal­len­den Schaden­minderungs­kos­ten, z. B. für die Ein­richtung eines Notbe­triebes.

Welche Schä­den sind von einer Feuer-BU-Versiche­rung ab­ge­deckt?

Bei der Feuer-BU sind Betriebs­unter­brechungen auf­grund von Schäden an ver­sicherten Sachen Ihres Be­triebs durch Feuer abgedeckt, d. h. Zer­störung oder Beschädi­gung sowie Ab­handen­kommen von dem Be­trieb die­nen­den Sachen durch Brand, Blitz­schlag oder Ex­plosion.

Welche Schä­den sind mit der Feuer-BU-Versiche­rung nicht ab­ge­deckt?

Nicht ver­sichert bei der Feuer-BU sind Unter­brechungs­schäden durch Krieg, Kern­energie, innere Un­ruhen, Erd­beben, Vor­satz und grobe Fahr­lässig­keit des Ver­sicherungs­nehmers bzw. der Ver­sicherungs­nehmerin. Ferner sind u. a. nicht versichert: Unter­brechungs­schäden aufgrund von Sach­schäden an Bar­geld und Daten­trägern sowie auf­grund von Ver­längerung der Betriebs­unter­brechung durch außerge­wöhn­liche Er­eignisse oder aus Man­gel an Ka­pi­tal zur Be­seitigung des Sach­schadens.

Wie wird bei der Feuer-BU-Versiche­rung die Ver­siche­rungs­summe er­mittelt?

Grobes Er­mittlungs­schema der Versiche­rungs­summe bei einer Haftzeit von zwölf Monaten: Netto Umsatz­erlöse des letzten Ge­schäfts­jahres abzüglich des Ma­te­rial­ein­satzes sowie umsatz­ab­hängige Aufwen­dungen. Bei Be­darf kann eine Klausel ver­ein­bart werden, durch die zu­sätzlich über die ermittelte Ver­si­che­rungs­summe hinaus eine Nach­haf­tung von bis zu 30 Pro­zent erfolgt.

Was er­halte Ich bei der Feuer-BU-Versiche­rung im Scha­dens­fall?

Im Schadens­fall erstatten wir Ihnen den durch die Betriebs­unter­brechung nicht erwirt­schafteten Betriebs­gewinn für die Dauer des ver­ein­barten Haftungs­zeit­raumes sowie die während dieses Zeit­raumes an­ge­fallenen fixen Kosten. Zu­sätzlich über­nehmen wir die soge­nannten Schaden­minderungs­kosten, zum Beispiel für die Er­richtung eines Not­betriebes.

Welche Deckungs­erwei­terungen für die Feuer-BU-Versiche­rung sind ver­füg­bar?

Eine Ver­länger­ung der Haft­zeit ist möglich, eben­so wie die Mitver­sicherung von Zu­lieferer- und Ab­nehmer-Rück­wirkungs­schäden.

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