Industrielle Extended Coverage-Versicherung

  • Sicherheit weit über Feuerschäden hinaus
  • Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum
  • Erweiterte Absicherung von Gebäuden und beweg­lichen Sachen
Betriebsunterbrechungsversicherung: Ein junger Geschäftsführer spricht mit seinem Team.

Was ist eine Extended Coverage-Versicherung?

Bei der industrie­llen Extended Coverage-Versicherung geht es um die Deckung von Schäden, die einen erweiterten Ver­sicherungs­schutz erfordern und über die konventionelle Deckung von Industrie­versicherungen hinaus­gehen. Vor den "Extended-Coverage (EC)"-Schäden können Sie sich nur mit­hilfe des Prinzips "Hoffnung" schützen, oder eben mit unserer Extended Coverage-Versicherung.

Versicherungsumfang der Industriellen Extended Coverage-Versicherung

Was ist bei der Industriellen Extended Coverage-Versicherung versichert?

Bei der Extended Coverage-Versiche­rung ist Folgendes versichert:

  • Gebäude mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör, soweit nichts anderes vereinbart ist
  • Sachen, die dem Versicherungs­nehmer bzw. der Versicherungs­nehmerin gehören, unter Eigen­tums­vorbehalt erworben oder sicherungs­halber übereignet sind
  • Fremdes Eigentum

Wo gilt die Industrielle Extended Coverage-Versicherung?

Versicherungsschutz besteht bei der Extended Coverage-Versiche­rung nur innerhalb des verein­barten Versiche­rungs­ortes. Erwei­terte Rege­lungen sind möglich, zum Bei­spiel Außen­versiche­rung.


Extended Coverage Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Ihr passender Zusatzbaustein

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Extended Coverage Sach­schadens (zum Beispiel bös­willige Beschädi­gung, Sprinkler-Leckage oder Sturm) stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kunden­abwande­rungen und Wett­bewerbs­nach­teile zählen zu den gravie­renden Folgen einer Betriebs­unter­brechung.

Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheb­lich. Mit unserer Extended Coverage Betriebs­unter­brechungs­versicherung können Sie sich vor den nega­tiven Folgen einer Betriebs­unter­brechung aufgrund eines Extended Coverage-Scha­dens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgan­genen Gewinne und über­nehmen die fortlau­fenden Betriebs­kosten.

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Haben Sie Fragen zur Extended Coverage-Versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Extended Coverage-Versiche­rung zuver­lässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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Fragen und Antworten

Welche Schäden sind bei der Extended Coverage-Versicherung abgedeckt?

Die Extended Coverage-Versicherung versichert Sach­schäden Ihres Betriebes, die durch folgende Ursachen eintreten:

  • Innere Unruhen, böswillige Beschädi­gung, Streik oder Aus­sperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Wasserlöschanlagen-Leckage
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch/Raub
  • Überschwemmung, Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

Ebenso gehören zum Versiche­rungs­schutz der Extended Coverage Versicherung weitere risiko­gerechte besondere Verein­barungen und Bestim­mungen, die indivi­duell zugrunde gelegt werden können.

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Extended Coverage-Versicherung nicht versichert?

Nicht versichert bei der Extended Coverage-Versicherung sind Schäden durch Krieg, Kern­energie, Vorsatz und grobe Fahrlässig­keit des Versiche­rungs­nehmers bzw. der Versiche­rungs­nehmerin. Ferner sind u. a. Sach­schäden an folgenden Gegen­ständen nicht versichert:

  • Montageobjekte und Montageaus­rüstungen
  • Bauleistungen, Bauausrüstungen, Verglasungen
  • Transportgüter
  • Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Anhänger, Zug­maschinen in Bewegung

Was erhalten Sie bei der Extended Coverage-Versicherung im Schadensfall?

Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert für:

  • Gebäude (inkl. Architekten- und Konstruktions­gebühren)
  • Bewegliche Sachen

Den Zeitwert für:

  • Gebäude, deren Wert weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt
  • Bewegliche Sachen, deren Wert weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt

Den gemeinen Wert (Verkaufspreis, Schrottpreis) für:

  • Gebäude, deren Abbruch kurz bevor steht
  • Sachen, die im Betrieb nicht mehr für ihren Zweck verwendet werden können

Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die ange­fallenen Aufwen­dungen

Welche Schäden sind bei der EC-Betriebs­unter­brechungs­versicherung abgedeckt?

Wie mit Ihnen vereinbart, versichert die EC-Betriebs­unterbrechungs­versicherung Betriebs­unterbrechungs­schäden Ihres Betriebes, die durch Folgendes eintreten:

  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
  • Sprinkler-Leckage
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch/Raub
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

Was erhalten Sie bei der EC-Betriebs­unterbrechungs­versicherung im Schadensfall?

Im Schadensfall erstattet Ihnen die EC-Betriebs­unterbrechungs­versicherung den durch die Betriebs­unter­brechung nicht erwirtschafteten Betriebs­gewinn für die Dauer des verein­barten Haftungs­zeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes ange­fallenen fixen Kosten. Zusätzlich übernehmen wir die sogenannten Schaden­minderungs­kosten, zum Beispiel für die Errichtung eines Notbetriebes.

Welche Kosten sind bei der EC-Betriebs­unter­brechungs­versicherung versichert?

Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir er­statten Ihnen die auf­grund eines Sach­schadens nicht erwirt­schafteten Gewinne und die fortlaufenden, um­satzun­abhän­gigen Betriebs­kosten für die Dauer des ver­ein­barten Haftungs­zeitraumes. Die EC-Betriebs­unterbrechungs­versicherung erstattet Ihnen auch die häufig anfallenden Schaden­minderungs­kosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines Notbe­triebes.

Wie wird die Versicherungs­summe bei der EC-Betriebs­unter­brechungs­versicherung ermittelt?

Grobes Ermittlungs­schema der Ver­sicherungs­summe bei einer Haftzeit von zwölf Monaten:

  • Netto Umsatzerlöse des letzten Geschäfts­jahres abzüglich des Material­einsatzes sowie umsatzab­hängige Aufwendungen
  • Bei Bedarf kann eine Klausel ver­ein­bart werden, durch die zusätzlich über die er­mittelte Ver­sicherungs­summe hinaus eine Nach­haftung von bis zu 30 Prozent erfolgt

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