Der Sammelbegriff Insolvenzrisiken umfasst die Risiken von Insolvenzverwaltern bzw. -verwalterinnen und Sachwaltern bzw. Sachwalterinnen, des Gläubigerausschusses sowie der Treuhänder*innen nach InsO. Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Steuerberater*innen bzw. Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer*innen und Wirtschaftsprüfer*innen, die diese Tätigkeit ausüben, genießen regelmäßig Versicherungsschutz über ihre Berufshaftpflichtversicherung. Ggf. wird jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes benötigt, so dass bei der Übernahme des Mandates die Kontaktaufnahme zu unseren Berater*innen zu empfehlen ist.
Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch die falsche Bewertung von Massegegenständen bei Veräußerungen, die irrtümliche Anerkennung von Rangvorrechten, Verletzung der Rechte von Ab- und Aussonderungsberechtigten, Nichtbeachtung von Anfechtungsmöglichkeiten, Übersehen von Abtretungen und Pfändungen, Nichtaufnahme von Forderungen in das Schlussverzeichnis oder unterlassenen Widerspruch gegen unbegründete Forderungen. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Versicherungsschutz wird in der Regel für das einzelne Verfahren über eine Objektversicherung gewährt.