Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaftpflichtversicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzipiert, da unterschiedliche Branchen unterschiedliche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend beratenden Tätigkeiten, wie beispielsweise Unternehmensberater*innen, Immobilienmakler*innen, Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie Steuerberater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden erleidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebsangehörigen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, kurz auch Vermögenshaftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert beispielsweise die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuerberater vor existenzgefährdenden Haftpflichtschäden ab. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht ist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe verpflichtend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) festgehalten. Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Sie schützen kann.