Vermögensschaden­haftpflicht

  • Auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittene Lösungen
  • Schutz vor existenzbedrohenden Kosten bei einem Vermögensschaden
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten
Gothaer Vermögensschadenhaftpflicht: Junger Mann im Anzug

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaft­pflicht­versicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzi­piert, da unter­schiedliche Branchen unter­schied­liche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend be­ratenden Tätig­keiten, wie beispiels­weise Un­ter­nehmens­berater*innen, Immobilien­makler*innen, Rechts­anwälten und Rechts­anwältinnen sowie Steuer­berater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden er­leidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebs­an­ge­höri­gen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, kurz auch Ver­mö­gens­haftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert bei­spiels­weise die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung Steuer­berater vor existenz­ge­fähr­den­den Haftpflicht­schäden ab. Der Abschluss einer Vermö­gens­schadenhaftpflicht ist für rechts- und wirt­schafts­be­ra­tende Berufe ver­pflich­tend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundes­rechts­an­walts­ordnung) festgehalten. Die fol­gen­den Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Ver­mögens­schadenhaftpflicht Sie schützen kann.

Vermögensschadenhaftungsversicherung Schadenbeispiele:

Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einen Laptop.

Unternehmens­berater*innen

Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitions­möglichkeit unbe­rücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin.

Drei Personen einer Steuerberatungskanzlei sitzen an einem Tisch.

Steuerberater*innen

In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuer­sachen. Durch die Nicht­aus­nutzung von mög­li­chen Steuer­ver­güns­ti­gungen er­lei­det Ihre Klientin einen wirt­schaft­lichen Schaden.

Weitere Informationen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Vermögensschaden­haft­pflicht: Kosten

Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unter­nehmens ab­hängig und können somit nicht pauschal an­ge­geben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles An­gebot anfordern.

Angebot anfordern

Wer braucht eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensversicherung ist für alle Branchen empfehlenswert und zum Teil auch Pflicht, die auf irgendeine Art Vermögensinteressen Dritter wahr­nehmen. Bei folgenden Berufen werden Vermögensschäden versichert:

  • Anwaltsnotare & Anwaltsnotarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grundstücksverwalter*innen
  • Immobilienmakler & Immobilienmaklerinnen
  • Inkassodienstleister & Inkassodienstleisterinnen
  • mehr
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuerberater & Steuerberaterinnen
  • Unternehmensberater & Unternehmensberaterinnen
  • vereidigte Buchprüfer & Buchprüferinnen und Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfer*innen

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen

Unternehmensberatung

Bei der Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungs­neh­merin wegen schuld­hafter, ver­seh­ent­licher Fehler bei einer rechtlich zu­läs­sigen, frei­be­ruf­lichen Tätig­keit als Unternehmens­berater*in versichert, soweit es sich um eine betriebs­wirt­schaftliche Beratung handelt, wie zum Beispiel die

  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse
  • mehr
  • Beratung zur Organisation und Rationalisierung von Betrieben zur Optimierung des Produktions­ablaufs, der Lagerhaltung, des Material­flusses, der Logistik
  • Beratung bei Unter­neh­mens­gründung oder Unternehmens­umwandlung
  • Beratung im Personal­management
  • Interim Management

Versichert sind durch die Vermögensschaden­haftpflicht Unternehmensberater und Unternehmens­beraterinnen bei Vermögensschäden, zum Beispiel durch eine fehler­hafte Standort­analyse, unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirt­schaft­liche Orga­ni­sation/Arbeits­abläufe) oder eine fehlerhaft be­rech­ne­te Kosten-Nutzen-Ana­lyse. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Per­so­nen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Frau in einem weißen Blazer und ein Mann in einem grauen Anzug stehen nebeneinander und schauen nach vorne.

Kammerberufe

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für Rechts­anwälte und Rechts­anwältinnen ist die gesetz­liche Haftpflicht des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin aus seiner Tätigkeit als Rechts­anwalt bzw. als Rechts­anwältin versichert. Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch falsche oder nicht umfassende Rechts­auskunft, Fehler in der Prozess­führung, Beschreiten des falschen Rechts­weges oder das Versäumen von Notfristen.mehr

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für Steuer­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Ver­sicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Steuerberater*in oder Steuer­beratungs­gesellschaft ver­sichert. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten nach §§ 33, 57 StBerG dem Steuer­beratungs­gesetz sowie die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Aufstellung von Erfolgs­rechnungen, Vermögens­übersichten und Bilanzen. Versichert sind Vermö­gens­schäden, zum Beispiel durch die Ver­säu­mung einer Rechts­mittel­frist, System­fehler in der Buch­führung, die verspätete Einreichung einer Steuer­er­klärung, falsche Steuer­be­rechnung oder das Nicht­aus­nutzen von Steuer­vergünstigungen, eine falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen.

Es handelt es sich um Schä­den, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vereine & Verbände

Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vereine und Verbände ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und der Organe versichert. Im Fokus stehen eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäfts­betrieb ausgerichtet sind.

Versichert sind Vermögens­schäden aus der satzungs­ge­mäßen Tätigkeit. So schützt die Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung beispielsweise den Vereinsvorstand bei Fehl­ent­scheidungen.mehr

Bei den so entstandenen Schäden handelt es sich weder um Personen oder Sachschäden noch lassen sie sich aus solchen Schäden herleiten. Gegenstand sind die Dritt- und Eigenschaden­deckung sowie die Innen­ansprüche gegenüber Organen.

Immobilienbranche

Die Gothaer bietet Versicherungs­schutz für Berufsgruppen, die im Immo­bilien­sektor tätig sind. Beispielsweise sichert die Vermögens­schaden­haftpflicht Immo­bilienmakler*innen vor existenzgefährdenden Haft­pflicht­schäden ab sowie auch (Wohn-)Immobilien­verwalter*innen, Gebäude­manager*innen sowie Immo­bilien­sachverständige und Immobilien­gut­achter*innen. Die Tätig­keiten können auch im Baukasten­prinzip gemeinsam abgesichert werden.mehr

Versichert sind Vermögens­schäden aus der jeweiligen beruflichen Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Immobilienmaklerin überreicht einem Paar einen Wohnungsschlüssel.

Für wen sonst ist die Vermögensschaden­haftpflicht sinnvoll?

Insolvenzrisiken

Der Sammelbegriff Insolvenz­risiken umfasst die Risiken von Insolvenz­verwaltern bzw. -verwalterinnen und Sachwaltern bzw. Sach­wal­terinnen, des Gläubigerausschusses sowie der Treuhänder*innen nach InsO. Rechtsanwälte, Rechts­an­wältinnen, Steuer­berater*innen bzw. Steuer­bevollmächtigte, ver­eidig­te Buch­prüfer*innen und Wirt­schafts­prüfer*innen, die diese Tätigkeit ausüben, genießen regelmäßig Ver­sicherungs­schutz über ihre Berufs­haft­pflicht­versicherung. Ggf. wird jedoch eine Er­wei­te­rung des Ver­sicherungs­schutzes benötigt, so dass bei der Übernahme des Mandates die Kontakt­aufnahme zu unseren Berater*innen zu empfehlen ist.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch die falsche Bewertung von Masse­ge­gen­ständen bei Ver­äußerun­gen, die irr­tümliche An­er­ken­nung von Rang­vor­rechten, Verletzung der Rechte von Ab- und Aus­son­derungs­berechtigten, Nicht­beachtung von Anfechtungs­möglich­keiten, Über­sehen von Ab­tre­tungen und Pfän­dun­gen, Nicht­auf­nahme von Forde­rungen in das Schluss­ver­zeichnis oder unter­lassenen Wider­spruch gegen unbe­grün­dete Forde­rungen. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen- noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Versicherungsschutz wird in der Regel für das einzelne Verfahren über eine Objektversicherung gewährt.

Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführung und Aufsicht, insbesondere GmbH-Geschäftsführer*innen, Vorstände/ Vorständinnen von Aktien­gesellschaften, Aufsichtsräte, Aufsichtsrätinnen, Verwaltungs­beiräte, Verwaltungsbeirätinnen und Vorstände/ Vorständinnen Geschäftsführer*innen von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer D&O-Versicherung absichern. Denn diese bewahrt als eine Art Vermögens­haftpflicht­versicherung Geschäftsführer und Co. davor persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften.

Wir gewähren Versicherungs­schutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer D&O-Versicherungder erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.

Nachlass- und Betreuungsrisiken

Unter dem Sammelbegriff "Nachlass- und Betreuungs­risiken" werden die Risiken von folgenden Berufen versichert: Testaments­vollstrecker*innen, Nachlass­pfleger*innen, Nachlass­verwalter*innen und Betreuer*innen. Rechts­anwälte, Rechts­anwältinnen, Notare, Notarinnen, Steuer­berater*innen, vereidigte Buch­prüfer*innen und Wirtschafts­prüfer*innen sind für Tätigkeiten auf diesem Gebiet in der Regel über ihre Berufs­haftpflicht­versicherung versichert. Bildet dieser Bereich allerdings den Schwerpunkt ihrer Berufs­ausübung, dann ist für Rechtsanwälte/ Rechts­an­wältinnen und Steuerberater*innen eine gesonderte Absicherung des Risikos erforderlich.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch das Unterlassen erforderlicher Verwaltungs­maßnahmen (wie Einsprüche gegen Steuer­bescheide oder Anträge auf Steuer­ermäßigung), unzureichende Sicherung des Nach­lasses, Versehen bei der Ermittlung von Erben, Verjähren­lassen von Nachlass­forderungen, Aufnahme eines unvollständigen Nachlass­verzeichnisses oder falsche Prozess­führung. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Notare und Notarinnen

Bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Notare und Notarinnen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Notar*in versichert.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch Fehler bei der Einsicht­nahme in das Grundbuch, Verletzung von Belehrungs­pflichten, missverständliche Vertrags­gestaltung, fehlerhafte Anträge an das Grund­buchamt. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Öffentlich bestellte und vereidigte Gut­achter*innen/Sach­verständige

Wir versichern die freiberufliche gutachterliche Beurteilung be­stehender Verhältnisse einschließlich der Tätigkeit als Gerichts- und Schiedsgutachter*in. Voraussetzung ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin.

Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch Bewertungs-, Schätzungs- und Rechenfehler, unrichtige Messungen, Überlassen des Gutachtens an Nicht­berechtigte, unsachgemäße Probenentnahme, Verwechslung von Proben oder das Heranziehen un­passender Vergleichs­maßstäbe. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buch­prüfer*innen

Bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Wirtschafts­prüfer*in oder vereidigter Buchprüfer*in gemäß § 2, § 43a Abs. 4 Ziff. 6, § 129 WPO nach der Wirtschaftsprüfer­ordnung versichert.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch Prüfungsfehler, Versäumung einer Rechts­mittel­frist, Systemfehler in der Buch­haltung, falsche Steuer­berechnung oder Nicht­aus­nutzen von Steuerver­günstigungen sowie die falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

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Haben Sie Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht?

Sie möchten sich mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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Häufige Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht: Was ist versichert?

Eine pauschale Antwort darauf kann nicht gegeben werden. Die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung umfasst, je nach Berufsgruppe unterschiedliche Absicherungen. Beratungs-, Planungs- oder Programmier­fehler zählen neben Projekt­verzögerungen und Rechts­verletzungen wohl zu den größten Risiken. Auch wenn dies stets Gewerbe­abhängig bleibt, ergeben sich daraus oftmals folgende Vermögens­schäden:

  • Gewinnausfälle aufgrund falscher Beratung
  • Schäden durch Leistungs­verzögerung oder vermeidbaren Mehraufwand
  • Einbußen wegen Urheberrechts- oder Patentverletzungen
  • Verluste wegen Nicht- oder unzureichender Erfüllung (Erfüllungsfolgeschäden)
  • Schäden durch Datenschutz­verstöße oder Verletzung der Geheim­haltungspflicht
  • Gewinneinbußen wegen Wettbewerbsschädigungen

Was deckt eine Vermögensschaden Haftpflicht ab?

Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden schützt Berufsgruppen in beratenden Tätigkeiten vor Schäden, die zum Beispiel durch falsche Auskünfte oder Beratung im Vermögen anderer entstehen.

Was sind Vermögensschäden?

Bei Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Kosten für eine Vermögens­schaden Haftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden.

Was fällt unter Vermögensschaden?

Als Vermögensschäden gelten Schäden, durch die jemand einen finanziellen Nachteil erleidet.

Was ist ein Vermögensschaden Beispiel?

Sie haben einen Mandanten fehlerhaft beraten oder einer Ihrer Mitarbeiter hat eine Frist versäumt. Dies führt bei Ihrem Mandanten zu Umsatzeinbußen. Die GewerbeProtect Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung prüft die Ansprüche gegen Sie und übernimmt berechtigte Schadensersatz­forderungen. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt sie diese ab und trägt die Kosten für Ihre Verteidigung.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens­schaden­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht?

Die Vermögensschaden­haft­pflicht ist verein­facht aus­ge­drückt ein Teil­bereich der Betriebs­haft­pflicht bzw. eine spe­zielle Form der Betriebs­haft­pflicht für vor­nehm­lich be­ra­tende Berufs­gruppen wie beispielsweise Unter­nehmens­berater, Immo­bi­lien­makler sowie rechts- und wirtschafts­beratende Berufe.

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