Vermögensschaden­haftpflicht

  • Auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittene Lösungen
  • Schutz vor existenzbedrohenden Kosten bei einem Vermögensschaden
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten
Gothaer Vermögensschadenhaftpflicht: Junger Mann im Anzug

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaft­pflicht­versicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzi­piert, da unter­schiedliche Branchen unter­schied­liche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend be­ratenden Tätig­keiten, wie beispiels­weise Un­ter­nehmens­berater*innen, Immobilien­makler*innen, Rechts­anwälten und Rechts­anwältinnen sowie Steuer­berater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden er­leidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebs­an­ge­höri­gen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, kurz auch Ver­mö­gens­haftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert bei­spiels­weise die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung Steuer­berater vor existenz­ge­fähr­den­den Haftpflicht­schäden ab. Der Abschluss einer Vermö­gens­schadenhaftpflicht ist für rechts- und wirt­schafts­be­ra­tende Berufe ver­pflich­tend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundes­rechts­an­walts­ordnung) festgehalten. Die fol­gen­den Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Ver­mögens­schadenhaftpflicht Sie schützen kann.

Vermögensschadenhaftungsversicherung Schadenbeispiele:

Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einen Laptop.

Unternehmens­berater*innen

Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitions­möglichkeit unbe­rücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin.

Drei Personen einer Steuerberatungskanzlei sitzen an einem Tisch.

Steuerberater*innen

In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuer­sachen. Durch die Nicht­aus­nutzung von mög­li­chen Steuer­ver­güns­ti­gungen er­lei­det Ihre Klientin einen wirt­schaft­lichen Schaden.

Weitere Informationen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Vermögensschaden­haft­pflicht: Kosten

Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unter­nehmens ab­hängig und können somit nicht pauschal an­ge­geben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles An­gebot anfordern.

Angebot anfordern

Wer braucht eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensversicherung ist für alle Branchen empfehlenswert und zum Teil auch Pflicht, die auf irgendeine Art Vermögensinteressen Dritter wahr­nehmen. Bei folgenden Berufen werden Vermögensschäden versichert:

  • Anwaltsnotare & Anwaltsnotarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grundstücksverwalter*innen
  • Immobilienmakler & Immobilienmaklerinnen
  • Inkassodienstleister & Inkassodienstleisterinnen
  • mehr
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuerberater & Steuerberaterinnen
  • Unternehmensberater & Unternehmensberaterinnen
  • vereidigte Buchprüfer & Buchprüferinnen und Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfer*innen

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen

Unternehmensberatung

Bei der Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungs­neh­merin wegen schuld­hafter, ver­seh­ent­licher Fehler bei einer rechtlich zu­läs­sigen, frei­be­ruf­lichen Tätig­keit als Unternehmens­berater*in versichert, soweit es sich um eine betriebs­wirt­schaftliche Beratung handelt, wie zum Beispiel die

  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse
  • mehr
  • Beratung zur Organisation und Rationalisierung von Betrieben zur Optimierung des Produktions­ablaufs, der Lagerhaltung, des Material­flusses, der Logistik
  • Beratung bei Unter­neh­mens­gründung oder Unternehmens­umwandlung
  • Beratung im Personal­management
  • Interim Management

Versichert sind durch die Vermögensschaden­haftpflicht Unternehmensberater und Unternehmens­beraterinnen bei Vermögensschäden, zum Beispiel durch eine fehler­hafte Standort­analyse, unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirt­schaft­liche Orga­ni­sation/Arbeits­abläufe) oder eine fehlerhaft be­rech­ne­te Kosten-Nutzen-Ana­lyse. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Per­so­nen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Frau in einem weißen Blazer und ein Mann in einem grauen Anzug stehen nebeneinander und schauen nach vorne.

Kammerberufe

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für Rechts­anwälte und Rechts­anwältinnen ist die gesetz­liche Haftpflicht des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin aus seiner Tätigkeit als Rechts­anwalt bzw. als Rechts­anwältin versichert. Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch falsche oder nicht umfassende Rechts­auskunft, Fehler in der Prozess­führung, Beschreiten des falschen Rechts­weges oder das Versäumen von Notfristen.mehr

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für Steuer­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Ver­sicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Steuerberater*in oder Steuer­beratungs­gesellschaft ver­sichert. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten nach §§ 33, 57 StBerG dem Steuer­beratungs­gesetz sowie die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Aufstellung von Erfolgs­rechnungen, Vermögens­übersichten und Bilanzen. Versichert sind Vermö­gens­schäden, zum Beispiel durch die Ver­säu­mung einer Rechts­mittel­frist, System­fehler in der Buch­führung, die verspätete Einreichung einer Steuer­er­klärung, falsche Steuer­be­rechnung oder das Nicht­aus­nutzen von Steuer­vergünstigungen, eine falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen.

Es handelt es sich um Schä­den, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vereine & Verbände

Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vereine und Verbände ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und der Organe versichert. Im Fokus stehen eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäfts­betrieb ausgerichtet sind.

Versichert sind Vermögens­schäden aus der satzungs­ge­mäßen Tätigkeit. So schützt die Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung beispielsweise den Vereinsvorstand bei Fehl­ent­scheidungen.mehr

Bei den so entstandenen Schäden handelt es sich weder um Personen oder Sachschäden noch lassen sie sich aus solchen Schäden herleiten. Gegenstand sind die Dritt- und Eigenschaden­deckung sowie die Innen­ansprüche gegenüber Organen.

Immobilienbranche

Die Gothaer bietet Versicherungs­schutz für Berufsgruppen, die im Immo­bilien­sektor tätig sind. Beispielsweise sichert die Vermögens­schaden­haftpflicht Immo­bilienmakler*innen vor existenzgefährdenden Haft­pflicht­schäden ab sowie auch (Wohn-)Immobilien­verwalter*innen, Gebäude­manager*innen sowie Immo­bilien­sachverständige und Immobilien­gut­achter*innen. Die Tätig­keiten können auch im Baukasten­prinzip gemeinsam abgesichert werden.mehr

Versichert sind Vermögens­schäden aus der jeweiligen beruflichen Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Immobilienmaklerin überreicht einem Paar einen Wohnungsschlüssel.

Für wen sonst ist die Vermögensschaden­haftpflicht sinnvoll?

Insolvenzrisiken

Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Nachlass- und Betreuungsrisiken

Notare und Notarinnen

Öffentlich bestellte und vereidigte Gut­achter*innen/Sach­verständige

Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buch­prüfer*innen

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht?

Sie möchten sich mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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Häufige Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht: Was ist versichert?

Was deckt eine Vermögensschaden Haftpflicht ab?

Was sind Vermögensschäden?

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Was fällt unter Vermögensschaden?

Was ist ein Vermögensschaden Beispiel?

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens­schaden­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht?

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