Gothaer Umweltschadenversicherung
- Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen
Laut Umweltschadensgesetz muss der- bzw. diejenige, der/die für einen Umweltschaden verantwortlich ist, einen Ausgleich für Schäden schaffen, zum Beispiel durch die Wiederansiedlung einer geschützten Tierart. Solche Maßnahmen können schnell einige zehntausend Euro kosten und Sie als Unternehmer*in in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Unsere Umweltschadenversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.
Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.
Der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Unsere Umweltschadenversicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern und von Schädigungen des Bodens einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Angebot zur Umweltschadenversicherung
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Sichern Sie Betriebseinrichtung und Warenbestand gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarschäden ab.
Die speziell auf die betriebliche Altersvorsorge zugeschnittenen Versicherungslösungen der Gothaer bieten Ihnen als Arbeitgeber*in ein attraktives Vergütungsinstrument für Ihre Mitarbeiter*innen.