Gothaer Umweltschaden­versicherung

  • Abwehr unberechtigter Inan­spruch­nahme
  • Prüfung der gesetz­lichen Verpflichtung
  • Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kosten­tragungs­verpflichtungen
Gothaer Umweltschadenversicherung: Leitende Angestellte in Warnweste und mit Helm im Werk.

Warum ist eine Umwelt­schaden­versicherung sinnvoll?

Laut Umweltschadensgesetz muss der- bzw. diejenige, der/die für einen Umwelt­schaden verant­wortlich ist, einen Ausgleich für Schäden schaffen, zum Beispiel durch die Wieder­an­siedlung einer geschützten Tierart. Solche Maß­nahmen können schnell einige zehn­tausend Euro kosten und Sie als Unter­nehmer*in in große finanzielle Schwierig­keiten bringen. Unsere Umwelt­schaden­versicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.

Weitere Informationen zur Umwelt­schaden­versicherung

Was sind Umweltschäden?

Unter Umweltschäden versteht man die Schädi­gung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die mensch­liche Gesund­heit sowie von geschützten Tier- und Pflanzen­arten und natür­lichen Lebens­räumen. Letzteres bezeichnet man auch als Biodiver­sität oder biologische Vielfalt.

Was leistet die Umwelt­schaden­versicherung?

Der Versicherungsschutz der Umwelt­schaden­versicherung umfasst die Prüfung der gesetz­lichen Verpflichtung, die Abwehr unberech­tigter Inan­spruch­nahme und die Frei­stellung des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin von berechtigten Sanierungs- und Kosten­tragungs­verpflich­tungen gegen­über der Behörde oder einem sonstigen Dritten.

Für welche Kosten besteht Versicherungs­schutz?

Unsere Umweltschaden­versicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebens­räumen oder Gewässern und von Schädi­gungen des Bodens einschließlich notwen­diger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungs­verfahrens- und Gerichts­kosten.

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Häufige Fragen zur Umwelt­schaden­versicherung

Für welche Kosten besteht Versicherungs­schutz?

Unsere Umweltschaden­versicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebens­räumen oder Gewässern und von Schädi­gungen des Bodens einschließlich notwen­diger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungs­verfahrens- und Gerichts­kosten.

Welche Umweltschäden sind denkbar?

Beispiel 1:

Ein Blitzeinschlag setzt die Lagerhalle des Versicherungs­nehmers in Brand. Mit dem Lösch­wasser gelangen die dort gelagerten Chemikalien und Pflanzen­schutz­mittel in die Kanali­sation und von dort in einen Fluss. Die in diesem Fluss in der Vergangen­heit mit großem finanziellen Aufwand angesie­delten Lachse werden vernichtet. Die Behörde verlangt vom Versicherungs­nehmer eine Wiederan­siedlung der Lachs­population.

Beispiel 2:

Infolge von Lötarbeiten gerät der Dachstuhl eines alten Gebäudes in Brand. Dadurch wird eine dort lebende, geschützte Fleder­mausart vertrieben. Die Behörde verlangt vom Versicherungs­nehmer die Wieder­ansiedlung der Fleder­mausart.

Wer ist Verantwort­licher im Sinne des Umwelt­schadens­gesetzes?

Verantwortlich ist jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umwelt­schaden oder die unmittel­bare Gefahr eines solchen Schadens verursacht.

Haftet der Verantwortliche nur bei Verschulden?

Dies ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit, die der/die Verant­wortliche ausübt. Einzelheiten regelt Anlage 1 zum Umwelt­schadens­gesetz.

Demzufolge haftet der- oder diejenige verschuldens­unabhängig, der/die beispielsweise durch den Betrieb bestimmter genehmigungs­pflichtiger Anlagen, wie z. B. Anlagen der Energie­wirtschaft oder Anlagen für die Herstellung oder Bear­beitung von Metallen oder infolge der Herstellung, Lagerung oder Verwen­dung gefähr­licher Stoffe, wie z. B. Chemi­kalien, Pflanzen­schutz­mittel oder Biozide, Umwelt­schäden verursacht.

Alle anderen, die keine berufliche Tätigkeit nach Anlage 1 zum Umwelt­schadens­gesetz ausüben, haften nur bei Verschulden (Vorsatz und Fahr­lässig­keit).

Was sind die wesent­lichen Risiko­faktoren?

Die Risikosituation ist individuell von Betrieb zu Betrieb verschieden. Sie wird von zahl­reichen Risiko­faktoren bestimmt. Wesentliche Risiko­faktoren sind Betriebs­charakter, Anlagen­bestand, unmittelbare örtliche Gegeben­heiten, z. B. Bodenbe­schaffenheit, erhöhte Brand- und Explosions­gefahr sowie Umgebungs­verhältnisse, z. B. die Nähe zu Schutz­gebieten, dort vorhandene Tier- und Pflanzen­arten.

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