Gothaer Umweltschadenversicherung
- Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen
Laut Umweltschadensgesetz muss der- bzw. diejenige, der/die für einen Umweltschaden verantwortlich ist, einen Ausgleich für Schäden schaffen, zum Beispiel durch die Wiederansiedlung einer geschützten Tierart. Solche Maßnahmen können schnell einige zehntausend Euro kosten und Sie als Unternehmer*in in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Unsere Umweltschadenversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.
Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.
Der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Unsere Umweltschadenversicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern und von Schädigungen des Bodens einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Angebot zur Umweltschadenversicherung
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Gothaer Umweltschadenversicherung an.
Unsere Umweltschadenversicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern und von Schädigungen des Bodens einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Beispiel 1:
Ein Blitzeinschlag setzt die Lagerhalle des Versicherungsnehmers in Brand. Mit dem Löschwasser gelangen die dort gelagerten Chemikalien und Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation und von dort in einen Fluss. Die in diesem Fluss in der Vergangenheit mit großem finanziellen Aufwand angesiedelten Lachse werden vernichtet. Die Behörde verlangt vom Versicherungsnehmer eine Wiederansiedlung der Lachspopulation.
Beispiel 2:
Infolge von Lötarbeiten gerät der Dachstuhl eines alten Gebäudes in Brand. Dadurch wird eine dort lebende, geschützte Fledermausart vertrieben. Die Behörde verlangt vom Versicherungsnehmer die Wiederansiedlung der Fledermausart.
Verantwortlich ist jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht.
Dies ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit, die der/die Verantwortliche ausübt. Einzelheiten regelt Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz.
Demzufolge haftet der- oder diejenige verschuldensunabhängig, der/die beispielsweise durch den Betrieb bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen, wie z. B. Anlagen der Energiewirtschaft oder Anlagen für die Herstellung oder Bearbeitung von Metallen oder infolge der Herstellung, Lagerung oder Verwendung gefährlicher Stoffe, wie z. B. Chemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Biozide, Umweltschäden verursacht.
Alle anderen, die keine berufliche Tätigkeit nach Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz ausüben, haften nur bei Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit).
Die Risikosituation ist individuell von Betrieb zu Betrieb verschieden. Sie wird von zahlreichen Risikofaktoren bestimmt. Wesentliche Risikofaktoren sind Betriebscharakter, Anlagenbestand, unmittelbare örtliche Gegebenheiten, z. B. Bodenbeschaffenheit, erhöhte Brand- und Explosionsgefahr sowie Umgebungsverhältnisse, z. B. die Nähe zu Schutzgebieten, dort vorhandene Tier- und Pflanzenarten.
Sichern Sie Betriebseinrichtung und Warenbestand gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarschäden ab.
Die speziell auf die betriebliche Altersvorsorge zugeschnittenen Versicherungslösungen der Gothaer bieten Ihnen als Arbeitgeber*in ein attraktives Vergütungsinstrument für Ihre Mitarbeiter*innen.