Gothaer Directors&Officers Versicherung

  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Weltweiter Versicherungs­schutz
  • Privates Vermögen vor nicht einzu­schätzenden Schäden schützen
Gothaer D&O-Versicherung: Manager*innen in einem Unternehmen brauchen eine Haftpflicht, um nicht evtl. mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht zu werden.

Was ist eine D&O Ver­sich­er­ung?

Die D und O Ver­sicher­ung (Directors and Officers Ver­sicher­ung) hat, wie schon am Namen erkennt­lich, ihre Ur­sprünge in den USA. Bereits in den 1930er-Jahren erfreute sie sich dort großer Beliebt­heit. In Deutsch­land gewinnt Sie seit den 1980er-Jahren immer mehr an Be­deutung. Es handelt sich bei der D und O Ver­sicherung um eine besondere Form der Berufs­haft­pflicht­versicher­ung. In Deutsch­land ist sie unter vielen weiteren Namen bekannt u. a. als Geschäfts­führer Versicher­ung oder Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung, Manager­haftpflicht­versicherung, Vorstands-Haftpflicht-Versicherung oder Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager.

Sie als Führungs­kraft in einem Unter­nehmen, Verein, Verband oder einer Stiftung treffen täglich wichtige Entschei­dungen. Obwohl Sie Ihr Metier beherrschen, besteht die Gefahr, dass durch Ihre Entschei­dung einmal ein unkalkulier­barer Schaden entsteht. In diesem Fall haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privat­vermögen – oft steht dadurch die private Existenz auf dem Spiel. Mit der D&O-Versicherung der Gothaer sichern Sie sich finanziell ab.

Häufige Fragen zur Directors&Officers Versicherung

Warum sollten Geschäftsführer*innen und Führungs­kräfte eine Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließen?

Schützen Sie als Geschäftsführer*in oder Führungskraft Ihr privates Vermögen mit einer Directors&Officers Versicherung vor nicht einzu­schätzenden Schäden, zum Beispiel bei einer falschen Entscheidung. Denn ein falscher Schritt kann für Entscheider*innen teuer werden, wenn sie dafür haften müssen. Informieren Sie sich hier über unsere Directors&Officers Versicherung.

Für wen ist die Directors&Officers Versicherung sinnvoll?

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäfts­führungs- und Aufsichts­organen, insbe­sondere GmbH-Geschäfts­führer*innen, Vorstände und Vorstän­dinnen von Aktien­gesell­schaften, Aufsichts­räte, Aufsichts­rätinnen, Verwaltungs­beiräte, Verwaltungs­beirätinnen, Vorstände/Vorstän­dinnen und Geschäfts­führer*innen von Organisa­tionen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer Directors&Officers Versicherung absichern.

Was ist bei der Directors&Officers Versicherung nicht versichert?

Nicht versichert bei der Directors&Officers Versicherung bleiben u. a. die Schaden­verur­sachung durch vorsätz­liches Handeln und durch wissent­liche Pflicht­verletzung.

Wo gilt die Directors&Officers Versicherung?

Die Directors&Officers Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern weltweit. Für US-Risiken und das angel­sächsische Rechts­system bestehen Sonder­regelungen.

Wie werden die Versicherungs­summen ermittelt?

Die Versicherungssummen bei der Directors&Officers Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.

Was ist bei der Directors&Officers Versicherung abgedeckt?

Wir gewähren Versicherungs­schutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögens­schaden ersatz­pflichtig gemacht werden, der in einem Zusammen­hang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Die Gothaer Directors&Officers Versicherung zeichnet sich dabei durch ihr verbessertes D&O-Bedingungs­werk aus – mit einer ganzen Reihe von Deckungs­erweite­rungen wie zum Beispiel einer grund­sätzlich welt­weiten Deckung, einer zeitlich unbe­grenzten Rückwärts­versicherung und einer unver­fall­baren Nach­melde­frist.

Bei der Directors&Officers Versicherung werden Haftpflicht­ansprüche auf Ersatz von Vermögens­schäden versichert. Vermögens­schäden sind solche Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer Directors&Officers Versicherung der erweiterte Vermögens­schaden­begriff gilt.

Was erhalten Sie bei der Directors&Officers Versicherung im Schadensfall?

Im Falle eines Vermögens­schadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Repu­tation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie speziali­sierte Anwälte und Anwäl­tinnen bei Rechts­streitig­keiten. Ihre Anwalts-, Sachver­ständigen- und Gerichts­kosten werden über­nommen – auch dann, wenn die Deckungs­frage noch nicht abschließend geklärt ist. Unserer­seits erfolgt anschließend keine Rück­forderung ersetzter Kosten. Stellt sich ein Anspruch auf Schaden­ersatz als berechtigt heraus, reguliert die Gothaer Directors&Officers Versicherung selbst­verständ­lich den entstan­denen Schaden.

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Haben Sie Fragen zur Directors&Officers Versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Directors&Officers Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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