D&O-Versicherung

  • Ab­sich­erung bei Schaden­ersatz­an­sprüchen von Kunden/­Kundinnen und Lieferanten/­Lieferantinnen
  • Ab­sicher­ung bei Schaden­ersatz­an­sprüchen Ihres Unter­nehmens
  • Schutz für das Privat­vermögen der Manager*­innen und das Firmen­vermögen
  • Be­ratung durch spezial­isierte Anwälte bzw. Anwält­innen
Gothaer D&O-Versicherung: Manager*innen in einem Unternehmen brauchen eine Haftpflicht, um nicht evtl. mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht zu werden.

Was ist eine D&O Ver­sich­er­ung?

Die D und O Ver­sicher­ung (Directors and Officers Ver­sicher­ung) hat, wie schon am Namen erkennt­lich, ihre Ur­sprünge in den USA. Bereits in den 1930er-Jahren erfreute sie sich dort großer Beliebt­heit. In Deutsch­land gewinnt Sie seit den 1980er-Jahren immer mehr an Be­deutung. Es handelt sich bei der D und O Ver­sicherung um eine besondere Form der Berufs­haft­pflicht­versicher­ung. In Deutsch­land ist sie unter vielen weiteren Namen bekannt u. a. als Geschäfts­führer Versicher­ung oder Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung, Manager­haftpflicht­versicherung, Vorstands-Haftpflicht-Versicherung oder Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager.

Sie als Führungs­kraft in einem Unter­nehmen, Verein, Verband oder einer Stiftung treffen täglich wichtige Entschei­dungen. Obwohl Sie Ihr Metier beherrschen, besteht die Gefahr, dass durch Ihre Entschei­dung einmal ein unkalkulier­barer Schaden entsteht. In diesem Fall haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privat­vermögen – oft steht dadurch die private Existenz auf dem Spiel. Mit der D&O-Versicherung der Gothaer sichern Sie sich finanziell ab.

Weitere Informa­tionen zur D&O-Versicherung

Wie teuer ist eine D&O Ver­sicherung?

Was Sie die D&O Ver­sicherung kosten wird, kann nicht pau­schal be­antwortet werden, weil ver­schiedene Faktoren darauf Einfluss nehmen. Die tat­sächlichen Kosten einer D & O Ver­sicherung hängen unter anderem von der Größe des Unter­nehmens, dem Umfang der Ver­sicherung sowie der Versicherungs­summe ab, welche individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt wird. Wir beraten Sie dazu und bei weiteren Fragen gerne persönlich oder telefonisch.

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Für wen ist eine D&O Versicherung sinn­voll?

Nicht umsonst nennt man die D&O Ver­sicherung umgangs­sprachlich auch Geschäfts­führer­versicherung, denn nahezu unersetzlich ist sie besonders für Führungs­kräfte. Ebenso ist die D & O Ver­sicherung für Pro­kuristen gedacht sowie für natürliche Personen als General­bevoll­mächtigte oder leitende Angestellte. Aber auch:

  • Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäfts­führungs- und Aufsichts­organen, ins­besondere GmbH-Geschäftsführer*innen
  • Vorstände und Vor­ständinnen von Aktien­gesellschaften
  • Aufsichtsr­äte und Aufsichts­rätinnen
  • Verwaltungs­beiräte und Verwaltungs­beirätinnen
  • Vorstände, Vorständ­innen und Geschäfts­führer*innen von Organ­isationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen

... sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer D&O-Versicherung ab­sichern.


D&O-Versicherung Schaden­beispiele:

Werbematerial zum Weg­werfen

Ein Manager veranlasst für einen neuen Werbe­feldzug seines Unter­nehmens die Her­stellung von umfang­reichen Werbe­materialien. Es stellt sich jedoch heraus, dass die kompletten Werbe­materialien nicht genutzt werden können und vernichtet werden müssen, da sie wett­bewerbs­widrig sind.

Verjährungs­frist versäumt

Das Manage­ment eines Unter­nehmens hat be­rechtigte For­de­rungen ver­sehentlich ver­jähren lassen. Schuld war eine fehler­hafte Termin­kon­trolle, die dafür sorgte, dass versäumt wurde, die offenen Forder­ungen recht­zei­tig vor der Ver­jäh­rungs­frist von Kunden einzuziehen. Dadurch macht das Unter­nehmen starke Verluste.

Zahlreiche denkbare Ge­fahren

Im Geschäfts­alltag lauern etliche Ge­fahren für Ihr Unter­nehmen, durch die Sie per­sönlich in die Haftung genommen werden können. Dazu gehören u. a.:

  • Waren ohne vorherige Liquiditäts­prüfung des Kunden verkaufen
  • Betriebs­stilllegungen und Ertrags­ausfälle ver­ursachen, indem behörd­liche Brand­schutz­auflagen nicht recht­zeitig um­gesetzt werden
  • Er­hebliche Steuer­nach­zahlungen be­wirken, indem Steuer­erklärungs- und Abführungs­pflichten ver­nach­lässigt werden
  • Be­rechtigte Forder­ungen Ihres Unter­nehmens ver­sehentlich ver­jähren lassen
Gothaer D&O Versicherung: Ein Manager hat berechtigte Forderungen versehentlich verjähren lassen

Häufige Fragen zur D&O-Ver­sicherung

Wann braucht man eine D&O Versicherung?

Die Regelungen zur persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführenden werden seit einigen Jahren in Gesetzgebung und Rechtsprechung verschärft. Die Folge: Immer öfter haften Führungskräfte bei Fehl­ent­schei­dungen persönlich mit ihrem gesamten Privat­vermögen – schnell steht dabei die private Existenz auf dem Spiel. Manager*innen sollten sich deshalb mit der Gothaer D&O-Versicherung (Directors & Officers) gegen diese Risiken absichern.

D&O Versicherungsumfang - Was ist versichert?

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Manager*innen (Organe ju­ris­tischer Personen) vor Haft­pflicht­ansprüchen aus Ver­mö­gens­schäden im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, da durch Ma­nager*innen verursachte Vermögensschäden realisiert werden können, wenn eine D&O-Versicherung für den Ausgleich sorgt. Darüber hinaus erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechts­schutzfunktion, wenn der Entlastungsbeweis angetreten werden muss, und setzt beson­ders qualifizierte Anwälte zur Prüfung der Ansprüche ein.

Was deckt eine D&O Versicherung nicht ab?

Nicht versichert bei der D&O-Versicherung bleiben u. a. die Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.

Was ist bei der D&O-Versicherung abgedeckt?

Die Gothaer D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden er­satz­pflichtig gemacht werden, welcher in einem Zusammen­hang mit der jeweiligen versicherten Be­schäf­ti­gung steht. Die Gothaer D&O-Versicherung zeichnet sich dabei durch ihr verbessertes D&O-Bedingungswerk aus – mit einer ganzen Reihe von Deckungs­er­wei­te­run­gen wie zum Beispiel einer grundsätzlich welt­weiten Deckung, einer zeit­lich unbegrenzten Rück­wärts­versicherung und einer unverfallbaren Nach­meldefrist.

Wir versichern zudem Haft­pflicht­an­sprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Ver­mö­gens­schäden sind solche Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer D&O-Versicherung der erweiterte Vermögens­schadenbegriff gilt.

Was leistet eine D&O Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Manager*innen (Organe juristischer Personen) vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, da durch Manager*innen verursachte Vermögensschäden realisiert werden können, wenn eine D&O-Versicherung für den Ausgleich sorgt. Darüber hinaus erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechtsschutzfunktion, wenn der Entlastungsbeweis angetreten werden muss, und setzt besonders qualifizierte Anwälte zur Prüfung der Ansprüche ein.

Was zahlt eine D&O Versicherung?

Im Falle eines Vermögens­schadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bzw. Anwältinnen bei Rechts­streitig­keiten. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden über­nommen. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, reguliert die Gothaer D&O-Versicherung selbst­verständlich den ent­stan­denen Schaden.

Wo gilt die D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern - soweit rechtlich zulässig - weltweit. Für US-Risiken und das angel­sächsische Rechtssystem be­stehen Sonder­regelungen.

Wie werden die Versicherungs­summen der D&O-Versicherung ermittelt?

Die Versicherungssummen bei der D&O-Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer ver­si­cherter Personen abgestimmt.

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Haben Sie Fragen zur D&O-Versicherung der Gothaer?

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