Berufshaftpflicht­versicherung

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadens­ersatz­pflicht besteht
  • Abwehr unberechtigter Schaden­ersatz­forderungen und Übernahme der Gerichts­kosten
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
Architekten bei der Arbeit

Was ist eine Berufs­haft­pflicht­versicherung?

Aufgrund gesetzlicher Bestim­mun­gen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich dabei auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebs­angehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht ver­si­cher­te Ansprüche unter Um­stän­den auch existenz­be­droh­end sein. Mit der Berufs­haft­pflicht­versicherung der Gothaer sind Sie bestens gegen dieses Risiko abgesichert.

Die Berufshaftpflichtversicherung prüft zunächst die Schadens­ersatz­ansprüche und übernimmt die Gerichts­kosten, falls es zu einem Rechts­streit kommt. Wenn die Ansprüche gerecht­fertigt sind, übernimmt die Berufshaft­pflicht­versicherung die Zahlung.

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen

Gothaer Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen: Rechtsanwältin sitzt auf einer Außenterrasse.

Berufs­haftpflicht­versicherung Rechts­anwalt bzw. Rechts­anwältin

Eine fehlerhafte Beratung im juris­tischen Bereich kann sehr hohe Kosten beim Man­danten verur­sachen. Für diese Kosten können Sie als Rechts­anwalt oder als Rechts­anwältin haftbar gemacht werden. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung trägt für Sie die Kosten in einem solchen Fall.

Freiberuflerin bei der Arbeit

Berufs­haftpflicht­versicherung Freibe­rufler*innen

Gerade für unabhängige Freibe­rufler*innen können finan­zielle Schäden durch Haftungs­ansprüche schnell zum beruf­lichen und persön­lichen Ruin führen. Eine Berufs­haftpflicht­versiche­rung bietet einen effektiven Schutz vor diesem Risiko.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung

Baukastenlösung

Haftungsrisiken können existenz­bedrohend für Sie sein. Trotz größter Sorgfalt ist es nie ganz auszuschließen, dass im beruflichen Alltag einmal ein Fehler passiert.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist genau auf Ihre jeweiligen Bedürf­nisse zuge­schnitten und kann im Rahmen von GewerbeProtect als Baustein versichert werden.

GewerbeProtect

Berufs­haft­pflicht Kosten

Die Kosten für eine Berufs­haft­pflicht­versicherung sind unter anderem von Ihrer Tätigkeit und der gewählten Deckungssumme ab­hängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.

Angebot anfordern

Für welche Schäden besteht bei der Berufs­haft­pflicht Versicherungs­schutz?

Der Leistungsumfang der Berufs­haftpflicht­versicherung für fol­gen­de Berufe erstreckt sich auf Per­sonen-, Sach- und Vermögens­schäden:

  • Ärzte & Ärztinnen
  • Apotheker & Apothekerinnen
  • Architekten & Architektinnen
  • Bauingenieure & Bauinge­nieurinnen

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für die folgenden Berufe werden Vermögens­schäden versichert (hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten):mehr

  • Anwalts­notare & Anwalts­notarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grund­stücksverwalter*innen
  • Immobilien­makler & Immobilien­maklerinnen
  • Inkasso­dienst­leister & Inkasso­dienst­leisterinnen
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechts­anwälte & Rechtsan­wältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuer­berater & Steuer­beraterinnen
  • Unter­nehmens­berater & Unter­nehmens­beraterinnen
  • vereidigte Buch­prüfer & Buch­prüferinnen und Wirtschafts­prüfer & Wirtschafts­prüfer*innen
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Berufs­haftpflicht­versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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Häufige Fragen zur Berufs­haft­pflicht­versicherung

Was versteht man eigentlich unter Berufshaftpflicht?

Aufgrund gesetzlicher Bestim­mungen haften Sie in Aus­übung Ihrer Tätigkeit Dritten ge­gen­über. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Be­triebs­an­gehörigen zurechnen las­sen. Dies bezeichnet man als Be­rufs­haftpflicht. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Um­ständen auch existenz­bedrohend sein.

Apotheker*innen, Ärzte, Ärz­tin­nen, Rechts­anwälte, Rechts­an­wältinnen, Steuer­be­rater*innen, Wirtschafts­prüfer*innen, Notare, No­tarin­nen, Richter*innen, Unter­nehmens­berater*innen und andere beratende Berufe sind gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflicht abzuschließen.

Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlbe­ratungen oder bei Ärzten zu Fehl­diagnosen etc. und somit zu Schadenersatz­forderungen der Geschädigten kommen. Mit der Berufs­haftpflicht­versicherung sind solche Schä­den abgesichert. Da Fehler überall passieren können, ist eine Berufs­haft­pflicht­versicherung auch für alle anderen Berufe sinnvoll.

Was deckt eine Berufshaft­pflicht­versicherung ab?

Haftpflichtschäden können existenz­gefährdend sein. Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer höhere Summen zuzu­sprechen, hält an. Für fol­gen­de Berufsgruppen ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung daher besonders sinnvoll:

  • Anwaltsnotare/Anwaltsnota­rinnen
  • Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahn­ärztinnen
  • Apotheker*innen
  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen
  • Berufsbetreuer*innen
  • Buchhalter*innen
  • Haus- und Grundstücks­verwalter*innen
  • Immobilienleiter*innen
  • Inkassodienstleister*innen
  • Notare/Notarinnen
  • Öffentlich bestellte Gutachter*innen
  • Rechtsanwälte/Rechtsan­wältinnen
  • Richter*innen
  • Selbständig Tätige im Gesund­heits­wesen
  • Trainer*innen (Fitnessbranche)
  • Unternehmensberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen

Was ist in der Berufshaftpflicht­versicherung versichert?

Versichert ist – nach Umfang des Versicherungs­vertrages der Berufs­haftpflicht­versicherung – die gesetzliche Haftpflicht für Schadens­ersatzan­sprüche aus der Ausübung der beschrie­benen Tätigkeit.

Wen schützt die Berufshaftpflicht­versicherung?

In der Berufshaftpflichtver­sicherung besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Versicherungs­nehmer*in sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlver­halten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.

Bis zur welcher Höhe leistet die Berufshaftpflicht­versicherung?

Steht die Verpflichtung zum Schaden­ersatz fest, ersetzt die Berufs­haftpflicht­versicherung dem/der Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der ver­trag­lich vereinbarten Deckungs­summe.

Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?

Bei einigen Pflicht­ver­si­che­rungen (zum Beispiel Rechts­anwälte, Rechts­an­wältinnen, Steuer­berater*innen, Wirt­schafts- und vereidigte Buch­prüfer*innen) sind Mindest­ver­siche­rungs­summen gesetzlich vor­ge­geben. In Abhängigkeit von den größten Mandaten, evtl. ver­ein­barter Haftungs­beschrän­kungen etc. kann sich ein hier­von ab­weichender Deckungs­summen­bedarf er­ge­ben. Die Deckungs­summe wird auf den individuellen Bedarf abgestimmt.

Beispielhafte Deckungssummen ausgewählter Berufsgruppen:

  • Ärzte/Ärztinnen und Apotheker*innen: Drei Mio. Euro für Personen-, eine Mio. Euro für Sach- und 300.000 Euro für Vermögens­schäden
  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen: Fünf Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögens­schäden
  • Steuerberater*innen: Eine Mio. Euro für Vermögens­schäden je Versicherungs­fall. Der Versicherungs­nehmer hat gem. § 67 a StbG durch vorformulierte Vertrags­bedingungen die Haftung begrenzt
  • Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen: Eine Mio. Euro pro Versicherungs­fall, bei Verwendung allgemeiner Auftrags­bedingungen mit Haftungs­begrenzung oder Prüfung börsen­notierter Gesell­schaften liegt die Deckungs­summe verpflichtend bei vier Mio. Euro

Wo gilt die Berufshaftpflicht­versicherung?

Die Berufshaftpflicht­versicherung gilt in jedem Fall für Ihre beruf­liche Tätigkeit in Deutsch­land und entspricht bei Pflichtver­sicherungen min­des­tens dem gesetzlich ge­for­der­ten Geltungs­bereich. Sollten Sie Bedarf für darüber hin­aus­gehen­den Versicherungs­schutz haben, sprechen Sie uns gerne an.

Kann man eine Berufs­haft­pflicht­versicherung online abschließen?

Die Berufshaftpflicht­versicherung kann nicht online abgeschlossen werden. Sie können jedoch on­line ein Angebot anfordern.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Berufs­haft­pflicht­versicherung?

Neben den allgemeinen Aus­schlüssen der Haftpflicht­ver­sicherung gibt es noch berufs-/betriebs­spezifische nicht versicherte Risiken.

Beispielhafte Ausschlüsse aus­gewählter Berufs­gruppen in der Berufs­haftpflicht­versicherung:

  • Ärzte/Ärztinnen
    - Nutzung von Apparaten oder Durchführung von Be­handlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind
    - Kosmetische Eingriffe/Ope­rationen, die nicht medizinisch indiziert sind
    - Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind

  • Apotheker*innen
    - Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Be­ruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzu­rechnen sind

  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
    - Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungs­leistung tretenden Ersatz­leistungen
    - Schäden aus der Über­schrei­tung eigener Fris­ten und eigener Termine
    - Sowiesokosten
    - Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind

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