Bauleistungsversicherung
- Rundum-Absicherung für Ihr Bauvorhaben
- Übernahme des Risikos des Bauherren/der Bauherrin bzw. des Bauunternehmers/der Bauunternehmerin
- Umlegung des Beitrags auf die mitversicherten ausführenden Firmen
Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert, ebenso wie Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Auf solch einen Versicherungsschutz sollten Sie als Bauherr*in, Bauunternehmer*in oder Auftraggeber*in angesichts der möglichen Kosten im Schadensfall nicht verzichten. Somit ist eine Bauleistungsversicherung aus unserer Sicht definitiv sinnvoll.
Der Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung richtet sich nach individuellen Faktoren und kann nicht pauschal angegeben werden. Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist jedoch vergleichsweise gering, in Anbetracht der möglichen Schäden. In vielen Fällen kostet Sie die Bauwesenversicherung keinen Cent, weil der Versicherungsbeitrag anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe "umgelegt" werden kann. Das Umlegen der Bauleistungsversicherung gehört zur gängigen Praxis.
Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stammende, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Die Eröffnung des Bades verzögert sich durch diesen Schaden erheblich. Für den Verlust von kalkulierten Einnahmen und Ansprüchen der Pächter*innen des Schwimmbades kommt die Bauunterbrechungsversicherung auf.
Unbekannte Täter besprühen nachts die Hausfassade von sechs Doppelhaushälften und andere Bauteile mit Graffiti. Wir regulieren den Schaden schnell und unkompliziert, sodass die Bauarbeiten zeitnah weitergeführt werden können.
Durch wolkenbruchartige Regenfälle wird eine Baugrube überflutet und die Böschung weggeschwemmt. Den Aufwand für die Wiederherstellung der Baugrube übernimmt die Gothaer, sodass schnell weiter gebaut werden kann.
Bauleistungsversicherung: Was ist versichert?
1.
Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherr*in oder Bauunternehmer*in sind Sie gegen unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen versichert.
2.
Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauherrinnen erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
3.
Die Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer*innen trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme.
4.
Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren und Bauherrinnen: Unsere Bauunterbrechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch schadensbedingte Bauzeitverzögerungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungstermins.
Für Bauherr*in:
Auf Antrag können mitversichert werden:
Für Bauunternehmer*innen:
Auf Antrag können mitversichert werden:
Für Bauherr*in:
Für Bauunternehmer*innen:
Antwort für Sie als Bauherr*in:
Bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauherr*in, Bauträger*in oder Generalunternehmer*in (Auftraggeber*in) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen.
Antwort für Bauunternehmer*innen:
Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauunternehmer*in (Auftragnehmer*in) einschließlich ihrer Subunternehmer*innen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.
Die Interessen des Bauherrn bzw. der Bauherrin (Auftraggeber*in) können mitversichert werden.
Sollten Sie sich für den Abschluss einer Bauleistungsversicherung entscheiden, dann muss diese vor dem eigentlichen Baubeginn abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Versicherungsvertrag als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereiche.
Wie wird die Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung ermittelt?
Antwort für Sie als Bauherr*in:
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme. Dies ist die Summe aller Lohnkosten, der Eigenleistungen des Bauherrn bzw. der Bauherrin und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe und Bauteile.
Nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren.
Antwort für Bauunternehmer*innen:
Die Versicherungssumme wird gebildet aus dem Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin ergibt (mindestens Ihre Selbstkosten). Nicht im Kontraktpreis enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.
Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Eine Bauleistungsversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch sehr zu empfehlen, da Sie als Bauherr*in ein beachtliches finanzielles Risiko tragen.
Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt Sie vor den Kosten oder Verlusten finanzieller Art, die durch unvorhergesehene Schäden, wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Vandalismus verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht hingegen greift, wenn beispielsweise durch Ihre Baumaßnahmen ein Sachschaden für Dritte entsteht oder sich eine Person auf Ihrer Baustelle verletzt.
Als Bauleistung gelten Werklieferungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, welche der Instandsetzung oder Instandhaltung sowie dem Bau, der Veränderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen. So bietet die Bauleistungsabsicherung Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Arbeiter*innen, extremen Witterungsbedingungen sowie Vandalismus.
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