Bauleistungs­versicherung

  • Rundum-Absicherung für Ihr Bauvor­haben
  • Übernahme des Risikos des Bau­herren/der Bauherrin bzw. des Bau­unternehmers/der Bauunter­nehmerin
  • Umlegung des Beitrags auf die mit­ver­sicherten ausführenden Firmen
Gothaer Bauleistungsversicherung: Mit dieser Versicherung wenden Bauherren Schäden von ihrem Bauvorhaben ab, da sie rundum abgesichert sind.

Was ist eine Bau­leistungs­versicherung?

Unsere Bau­leistungs­versicherung, vielen auch bekannt als Bauwesen­versicherung oder Bau­versicherung, schützt Sie als Bauherr*in und als Bau­unternehmer*in vor unvorher­gesehenen Beschädi­gun­gen, Zerstö­rungen und Dieb­stahl. Mit der Bauleistungs­versicherung sind alle Bau­leistungen vom Fund­ament bis zum Dach­stuhl versichert, ebenso wie Bau­stoffe und Teile für den Roh- und Aus­bau sowie Einrichtungs­gegenstände, die fester Bestandteil des Bau­projekts sind. Die Frage, ob eine Bau­leis­tungs­versicherung im Bereich der Gebäude­versicherung bzw. Neu­bauversicherung sinnvoll ist, stellt sich da kaum noch. Profitieren Sie von dem Ersatz der hohen Reparatur­kosten durch die Bau­leis­tungs­versicherung. Mit dem pas­sen­den Ergänzungs­baustein Bau­unter­brechungs­versicherung schützen Sie sich auch vor anfallenden Folge­kosten.

Informationen zur Bau­leistungs­ver­sicherung

Ist eine Bau­leistungs­versiche­rung sinn­voll?

Mit der Bau­leistungs­versicherung sind alle Bau­leistungen vom Fun­da­ment bis zum Dach­stuhl versichert, ebenso wie Bau­stoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Ein­richtungs­gegen­stände, die fester Bestand­teil des Bau­projekts sind. Auf solch einen Ver­sicherungs­schutz sollten Sie als Bauherr*in, Bau­unternehmer*in oder Auftrag­geber*in angesichts der möglichen Kosten im Scha­dens­fall nicht verzichten. Somit ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung aus unserer Sicht definitiv sinn­voll.

Bauleistungs­versicherung Kosten

Der Versicherungsbeitrag der Bau­leistungsversicherung richtet sich nach individuellen Faktoren und kann nicht pauschal angegeben werden. Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamt­her­stellungs­kosten der Bau­maß­nahme (Summe aller Lohn­kosten und Neuwert aller ge­lie­fer­ten Baumaterialien) ohne Grund­stücks-, Erschließungs- und Bau­ne­ben­kosten. Der Beitrag für die Bau­leis­tungs­versicherung ist je­doch vergleichsweise gering, in Anbe­tracht der möglichen Schä­den. In vielen Fällen kostet Sie die Bauwesenversicherung keinen Cent, weil der Versicherungs­bei­trag anteilig auf die bau­aus­füh­ren­den Hand­werks­betriebe "umgelegt" werden kann. Das Umlegen der Bau­leistungs­versicherung gehört zur gängigen Praxis.


Bauleistungs­versicherung Schaden­beispiel

Zer­störung der Klima­zentrale durch Stark­regen:

Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stam­men­de, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Die Eröffnung des Bades verzögert sich durch diesen Scha­den erheblich. Für den Verlust von kalkulierten Ein­nahmen und An­sprüchen der Pächter*innen des Schwimm­bades kommt die Bau­unter­brechungs­versicherung auf.

Graffiti an der Haus­fassade

Unbekannte Täter besprühen nachts die Hausfassade von sechs Doppelhaus­hälften und andere Bauteile mit Graffiti. Wir regulieren den Schaden schnell und un­kom­pli­ziert, sodass die Bauarbeiten zeitnah weitergeführt wer­den können.

Über­flutung der Bau­grube

Durch wolkenbruchartige Re­gen­fälle wird eine Baugrube über­flutet und die Böschung weg­ge­schwemmt. Den Aufwand für die Wieder­her­stellung der Bau­gru­be übernimmt die Gothaer, so­dass schnell weiter gebaut werden kann.


Bauleistungs­versicherung: Was ist ver­sichert?

Ihre Versicherungsschutz im Überblick

1.

Leistungen für Bauherr*innen und Bauunternehmer*in

Mit der Bauleistungs­versicherung für Bauherr*in oder Bauunter­nehmer*in sind Sie gegen unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschä­di­gun­gen und Zer­störungen) an versicherten Bau­leistungen versichert.

2.

Leistungen für Bauherr*innen

Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauherrinnen erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu ver­ant­worten hat.

3.

Leistungen für Bauunternehmer*innen

Die Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer*innen trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme.

4.

Zusatzbaustein: Bauunter­brechungs­versicherung

Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren und Bauherrinnen: Unsere Bauunter­brechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch scha­dens­bedingte Bauzeit­ver­zö­ge­rungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ab­lauf des ver­ein­bar­ten Fertig­stellungstermins.


Was zahlt die Gothaer Bau­leistungs­versicherung und was nicht?

Die Gothaer Bauleistungs­versicherung über­nimmt:

Für Bauherr*in:

  • Bauleistungen
  • Baustoffe
  • Bauteile für den Roh- und Ausbau
  • Außenanlagen (ohne Garten­anlagen und Pflanzen)
  • Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Gebäudes sind.

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistung sind
  • Hilfsbauten- und Bauhilfsstoffe
  • Stromerzeugungs-/Daten­verar­beitungsanlagen
  • Altbauten

Für Bauunternehmer*innen:

  • Bauleistungen
  • Baustoffe
  • Bauteile einschließlich zuge­höriger Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind Altbauten

Die Gothaer Bauleistungs­versicherung über­nimmt nicht:

Für Bauherr*in:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungs­gegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerks­zeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Labor-, Prüf- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungs­anlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen

Für Bauunternehmer*innen:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungs­gegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerks­zeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen
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Häufige Fragen zur Bau­leistungs­versicherung

Für wen ist die Bauleistungs­versicherung?

Antwort für Sie als Bauherr*in:

Bei der Bauleistungs­versicherung sind Ihre Interessen als Bauherr*in, Bauträger*in oder General­unternehmer*in (Auftrag­geber*in) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen.

Antwort für Bauunternehmer*innen:

Versichert bei der Bauleistungs­versicherung sind Ihre Inter­es­sen als Bauunternehmer*in (Auftrag­nehmer*in) ein­schließ­lich ihrer Sub­unternehmer*innen, für deren Lieferungen und Leis­tun­gen Sie nach der Ver­gabe- und Vertrags­ordnung für Bau­leis­tungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.

Die Interessen des Bauherrn bzw. der Bauherrin (Auftraggeber*in) können mitversichert werden.

Wann muss ich eine Bauleistungs­versicherung abschließen?

Sollten Sie sich für den Abschluss einer Bauleistungs­versicherung entscheiden, dann muss diese vor dem eigentlichen Baubeginn ab­ge­schlossen werden.

Wo gilt die Bauleistungs­versicherung?

Versicherungsschutz gilt wäh­rend der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Ver­si­che­rungs­vertrag als Bau­stelle be­zeich­ne­ten räum­li­chen Bereiche.

Wie wird die Versicherungs­summe der Bauleistungs­versicherung ermittelt?

Antwort für Sie als Bauherr*in:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamt­her­stel­lungs­kosten der Bau­maß­nahme. Dies ist die Sum­me aller Lohnkosten, der Eigen­leistungen des Bauherrn bzw. der Bau­herrin und des Neu­wertes der gelieferten Bau­stoffe und Bauteile.

Nicht berücksichtigt werden Grund­stücks- und Er­schließungs­kosten sowie Bau­neben­kosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieur­gebühren.

Antwort für Bau­unternehmer*innen:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus dem Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. der Auf­trag­geberin ergibt (min­des­tens Ihre Selbstkosten). Nicht im Kontraktpreis ent­hal­te­ne Baustoffe, Bauteile, Hilfs­bau­ten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.

Was erhalten Sie bei einer Bauleistungsversicherung im Schadensfall?

Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte auf­zu­räumen und den Zustand un­mit­tel­bar vor Eintritt des Scha­dens wiederherzustellen.

Ist eine Bauleistungs­versicherung Pflicht?

Eine Bauleistungsversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch sehr zu em­pfeh­len, da Sie als Bauherr*in ein beachtliches finanzielles Ri­siko tragen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Bauleistungs­versicherung und Bauherren­haftpflicht?

Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt Sie vor den Kosten oder Ver­lusten finanzieller Art, die durch unvorhergesehene Schä­den, wie Sturm, Hagel, Über­schwemmung oder Van­da­lismus verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht hin­ge­gen greift, wenn bei­spiels­weise durch Ihre Bau­maß­nahmen ein Sach­schaden für Dritte entsteht oder sich eine Person auf Ihrer Bau­stelle verletzt.

Welche Kosten gehören zur Bauleistungsversicherung?

Als Bauleistung gelten Werk­lieferungen und andere Leis­tun­gen im Zusammen­hang mit Grund­stücken, welche der In­stand­setzung oder Instand­haltung sowie dem Bau, der Veränderung oder der Be­sei­ti­gung von Bauwerken die­nen. So bietet die Bau­leis­tungs­absicherung Schutz vor den wirtschaft­lichen Folgen von Fahr­lässigkeit oder Unge­schick­lichkeit der Arbeiter*innen, extremen Wit­te­rungs­bedingungen sowie Vandalismus.

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