Photovoltaik-Versicherung
- Schutz für alle Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder am Gebäude
- Persönliche Betreuung und Unterstützung vor Ort
- Professionelles Schadenmanagement
Ob als Errichter*in oder Hersteller*in von Solaranlagen, als Planer*in, Projektierer*in, Investor*in, Betreibergesellschaft, Betriebsführungsgesellschaft oder als Montage-, Service-, Wartungs- oder Reparaturbetrieb – wir sichern Ihre Solaranlage mit unseren Versicherungen für Solarenergie rundum ab.
Weitere Versicherungen und Kombinationen auf Anfrage.
Viele Gewerbebetriebe nutzen Photovoltaikanlagen zur umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Stromerzeugung. Tritt ein Schaden an der Anlage ein, so kann dies mit erheblichen Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung verbunden sein.
Die Photovoltaikversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse der Betreiber*innen von kleineren Photovoltaikanlagen zugeschnitten (bis 250.000 Euro Versicherungssumme) und kann im Rahmen von Gothaer GewerbeProtect als Baustein versichert werden. Sie bietet einen Allgefahrenschutz.
Hagel:
Aufgrund eines Gewitters mit Hagelschlag wurde mehr als ein Drittel einer Photovoltaikanlage zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 25.000 Euro.
Einbruch:
Einbrecher stehlen zehn Photovoltaikmodule vom Dach der Produktionshalle, weitere zehn Solarmodule werden bei dem Einbruch beschädigt.
Eine allgemeine Aussage darüber, was Sie eine Photovoltaik-Versicherung kosten wird, kann ohne individuelle Angaben nicht getroffen werden. Vereinbaren Sie daher einen Beratungstermin und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Details zur Photovoltaikversicherung im Rahmen der Gothaer GewerbeProtect
Versicherungsumfang
Die Photovoltaikversicherung versichert folgende Gefahren:
Zusätzlich versicherte Kosten
Darüber hinaus sind bei der Photovoltaikversicherung zum Beispiel folgende Kosten bis 1.000 Euro je kWp, mindestens jedoch mit 20.000 Euro und maximal bis 50.000 Euro mitversichert:
Ertragsausfallversicherung - als passender Zusatzbaustein
Der Versicherungsschutz kann durch eine Ertragsausfallversicherung zur Absicherung der entgangenen Einnahmen aus dem Stromverkauf und der ggf. entstandenen Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenverbrauch sinnvoll ergänzt werden. Dabei ist keine Ermittlung der Versicherungssumme notwendig. Die Versicherungssumme beträgt pauschal 20 Prozent der Summe der Versicherungswerte der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand. Ein Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart. mehr
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