Direktversicherung

  • Staatlich geförderte Rentenversicherung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Wahlweise als Altersrente oder Kapitalzahlung möglich
Gothaer Direktversicherung: Junger Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist froh über diese Art der betrieblichen Altersvorsorge.

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und wird vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin (Versicherungsnehmer*in) für den/die Arbeitnehmer*in (versicherte Person) abgeschlossen. Eine Betriebliche Altersvorsorge kann nur aus Anlass eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden.

Den Beitrag zahlt der/die Arbeitgeber*in - entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der/die Arbeitnehmer*in vereinbart mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung). Die Gothaer erhält die Beiträge vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den/die Arbeitnehmer*in.

Weitere Informa­tionen zur Direktversicherung

Welche Leistungen sind enthalten?

  • Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange, monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr.
  • Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenabsicherung kann zusätzlich vereinbart werden.
  • Zum Renteneintritt haben Sie die Wahl: Altersrente oder Kapitalzahlung. Auch Teilkapitalauszahlungen von bis zu 30 Prozent sind möglich.
  • Die Direktversicherung kann auch als reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden

Welche Besonderheiten gibt es?

Die Beiträge für Direktversicherungen werden aus unversteuertem und beitragsfreiem Einkommen bezahlt und vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin für den/die Arbeitnehmer*in abgeschlossen (betriebliche Altersvorsorge). Bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres, erhält die versicherte Person die Leistung.

  • Ein bestehendes Direktversicherungsguthaben wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Hartz-IV-Sicherheit).
  • Bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
  • Bei Arbeitgeberwechsel kann der/die Arbeitnehmer*in die Direktversicherung durch den neuen Arbeitgeber bzw. die neue Arbeitgeberin fortführen lassen.

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Mit unserer indexgebundenen Direktversicherung GarantieRente Index bieten wir Ihnen für die betriebliche Altersvorsorge die ideale Kombination aus Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen. Eine Rentenversicherung, die den Erhalt des eingezahlten Kapitals in der gewünschten Höhe garantiert und zugleich attraktive Renditechancen durch eine Beteiligung am Kapitalmarkt eröffnet.

Das Grundprinzip bei der Direktversicherung: Wir erhalten die Beiträge vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin und zahlen die Leistungen als garantiert lebenslange Rente direkt an Sie als Arbeitnehmer*in ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Vertragsguthabens mit Verrentung des verbleibenden Kapitals zu wählen. Optional können Sie das gesamte Vertragsguthaben als Kapital bei Rentenbeginn abrufen, sofern ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung vor und nach Rentenbeginn. Einen Schutz bei Berufsunfähigkeit können Sie ebenfalls versichern.

So funktioniert die indexgebundene Direktversicherung GarantieRente Indexmehr

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Häufige Fragen zur Direktversicherung

Welche staatliche Förderung lässt sich bei der Direktversicherung nutzen?

Musterberechnung für eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung

Welche Leistungen sind in der Direktversicherung enthalten?

Anlegerinformationen zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge

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