Betriebsrentenstärkungs­gesetz (BRSG)

  • Mit einer starken betrieb­lichen Alters­ver­sor­gung punkten Sie bei Ihrer Be­leg­schaft
  • Sie motivieren und binden Ihre Mitar­beiten­den und ge­winnen das Rennen um die besten Fachkräfte
  • Dabei sparen Sie sogar noch Steuern und Sozial­ab­gaben und erfüllen Ihre gesetz­liche Pflicht
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben Sie als Unternehmer*in neue Pflichten, aber auch neue Chancen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Gothaer bAV-Signet Team Zukunft

Was ist das Betriebsrentenstärkungs­gesetz?

Das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbei­tenden die beste betrieb­liche Vorsorge, die es je gab: Die Betriebs­rente als zusätz­liche Alters­versor­gung motiviert Ihre Mit­arbeiten­den und erhöht ihre Loya­li­tät. Dank der Förde­rung vom Staat rechnet sich das Moti­vations­plus für Sie und Ihre Beleg­schaft.

Stellen Sie Ihren Betrieb jetzt zukunfts­sicher auf!

Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht:

Seit 2022 sind Sie durch das Be­triebs­renten­stärkungs­gesetz gesetz­lich zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeit­nehmer­beitrags verpflichtet, soweit Sie aufgrund einer Ent­gelt­um­wand­lung Sozial­versiche­rungs­bei­träge sparen.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie den Zu­schuss gewinn­bringend ein­setzen können.

Das Betriebsrentenstärkungs­gesetz (BRSG) erfolg­reich für das eigene Unter­nehmen nutzen

Förderrahmen der Entgelt­um­wandlung 2023

Für alle Mitarbeitenden

Der steuerliche Förder­rahmen 2023 für alle Mit­ar­bei­ten­den im Rahmen einer Entgelt­um­wand­lung beträgt monat­lich 604 Euro. Bis zu 302 Euro (bis zu vier Prozent der Beitrags­bemes­sungs­grenze) davon sind sozial­abgaben­befreit.

Für Ihre Minijobber*innen und Teilzeitkräfte

  • Förderbetrag für Geringver­dienende (bis 2.575 Euro monat­licher Brutto­lohn): 30 Prozent steuerlich geför­derter Arbeit­geber­beitrag, zwischen 20 und 80 Euro im Monat
  • Freibetrag in der Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­minde­rung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Grafik zum Förderrahmen 2023

Sie als Arbeitgeber*in haben die Wahl

Sie können die gewünschten Leis­tungen frei wählen und kombinieren.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, ausge­wählten Gruppen von Mit­ar­bei­tenden besondere Leis­tungen anzu­bieten und Schlüs­sel­personen abzu­sichern. Sie entscheiden, wie Sie sich als Arbeit­geber oder Arbeit­geberin die Kosten für die ausge­wählten Vor­sorge­pakete mit Ihren Mitarbei­tenden teilen möchten.

Sie können wählen zwischen einer:

  • Vollständigen Finanzierung des Arbeit­gebers/der Arbeit­geberin für die gesamte Beleg­schaft oder ausge­wählte Personen­gruppen
  • Anteiligen Finanzierung des Arbeit­gebers/der Arbeit­geberin
  • Alleinigen Finanzierung durch den Arbeit­nehmen­den (unter Berück­sichti­gung des Pflicht­zu­schusses nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz)

Sie profitieren von unserer lang­jährigen Erfahrung beim Aufbau von Versor­gungs­systemen, bei der Zusammen­setzung und Um­setzung der betrieb­lichen Altersver­sorgung in Ihrem Haus.

Unsere Serviceleistungen für Sie und Ihr Team

Das Spiel läuft für Sie und Ihr Team – mit voller Unterstützung der Gothaer

  • Belegschaftspräsentationen, persön­lich oder digital, zum Beispiel Begleitung bei Per­so­nal­versamm­lungen
  • Einzelberatung und Beratungs­tage für Mitarbei­tende: Regel­mäßige Beratungs­stunden auf Ihrem Betriebs­gelände
  • Informationen für Mitarbei­tende, wie Gehalts­beileger oder Informa­tions­material
  • Digitale Services, wie das Gothaer Firmen­portal (ePension) zur Verwal­tung der Personal-Versiche­rungs­ver­träge und das Gothaer bAV-Cockpit mit zahl­reichen Self-Services
  • Fachliche Unterstützung, wie Kontakt­personen für Fach­fragen zu allen Produkten

Optimale Chancen­ver­wer­tung mit dem Arbeit­geber­zuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss rechnet sich für Sie.

Die Förderung durch den Staat eröffnet mit dem BRSG Spiel­räume für noch mehr Moti­vation. So kann auch ein frei­willig höherer 25 Prozent Zuschuss (statt dem Min­dest­zu­schuss von 15 Prozent) nahezu kosten­neutral umge­setzt werden, wie die Beispiel­rech­nungen anschau­lich zeigen.

Setzen Sie den Arbeitgeber­zuschuss gezielt mit für die Bindung und Moti­vation Ihrer Mitarbei­tenden ein.

Welche Möglichkeiten Sie haben? Wir beraten Sie gerne zum Be­triebs­renten­stärkungs­gesetz und zeigen Ihnen bedarfs­gerechte Lösun­gen für Ihr Unter­nehmen.

Beratung vereinbaren

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Tabelle mit Beispielrechnung für eine betriebliche Altersvorsorge inklusive Bruttobeiträgen, Steuer- und Sozialversicherungsersparnis bzw. Ersparnis von Lohnnebenkosten und Nettoaufwand für Arbeitgeber.
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zum Betriebs­renten­stärkungs­gesetz?

Sie möchten sich umfangreich über das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) infor­mieren, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Die Vorteile der Vorsorgelösungen der Gothaer

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Steigert Ihre Unter­neh­mens-Attraktivität und un­ter­stützt Sie bei der Ge­winnung neuer Mit­ar­beitenden
  • Motiviert und erhöht die Mitarbeiterloyalität und -Bindung - ohne großen Kostenaufwand
  • Einspareffekte bei Steuer- und Sozialabgaben
  • Bietet eine rechts­kon­for­me Um­setzung der ge­setz­lichen Ver­pflich­tung aus dem BRSG
  • Kompetente Ansprech­partner und bAV-Spe­zia­listen für Sie und Ihre Mit­ar­beitenden
  • Gothaer als Garantie­geber, nachhaltig, sta­bil und finanz­stark – in Ratings bestätigt

Vorteile für Ihre Mitarbeitenden

  • Attraktive Altersvorsorge und Schließung der Rentenlücke
  • Renditestarke Lösungen mit Beitragsgarantie
  • Einfache Lösung und schlanke Prozesse über das Unternehmen ohne hohen Eigenaufwand
  • Einspareffekte bei Steuer- und Sozialabgaben
  • Kompetente An­sprech­partner und bAV- Spezialisten für die Beratung

Die Gothaer macht Ihnen die bAV-Verwaltung jetzt ganz einfach!

Adressänderung, Dienstaustritt, Elternzeit und Co: Mit unseren Serviceportalen können Sie Ihre Anliegen rund um die Betriebs­renten­verträge Ihrer Mit­ar­beiten­den direkt und ein­fach digi­tal über­mitteln – und damit viel Auf­wand und Zeit sparen.

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  • Die wichtigsten Anliegen über­sichtlich direkt zum Anklicken
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  • Direkt mit Vorteils- und Angebots­rechner

Zum bAV-Cockpit

BRSG: Die Belegschaft freut sich über gute Leistungen

Häufige Fragen zum Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG)

Was ist das Betriebsrenten­stärkungs­gesetz?

Was sind die Auswirkungen des BRSG?

Müssen alle Arbeitgeber*innen das BRSG umsetzen?

Sind Arbeitgeber*innen durch das BRSG festgelegt, was genau sie fördern?

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Pensionskasse

Die Gothaer Pensionskasse ist darauf ausgelegt, schlanke Ver­sorgungs­lösungen für Beleg­schaften aller Größen­ord­nungen ab­zubilden. Die vorhandenen Pro­dukte eignen sich auch her­vor­ragend, um tarif­ver­trag­lich vereinbarte bAV-Lösungen ab­zubilden.