Mit einer starken betrieblichen Altersversorgung punkten Sie bei Ihrer Belegschaft
Sie motivieren und binden Ihre Mitarbeitenden und gewinnen das Rennen um die besten Fachkräfte
Dabei sparen Sie sogar noch Steuern und Sozialabgaben und erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden die beste betriebliche Vorsorge, die es je gab: Die Betriebsrente als zusätzliche Altersversorgung motiviert Ihre Mitarbeitenden und erhöht ihre Loyalität. Dank der Förderung vom Staat rechnet sich das Motivationsplus für Sie und Ihre Belegschaft.
Stellen Sie Ihren Betrieb jetzt zukunftssicher auf!
Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht:
Seit 2022 sind Sie durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gesetzlich zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit Sie aufgrund einer Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie den Zuschuss gewinnbringend einsetzen können.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erfolgreich für das eigene Unternehmen nutzen
Förderrahmen der Entgeltumwandlung 2023
Für alle Mitarbeitenden
Der steuerliche Förderrahmen 2023 für alle Mitarbeitenden im Rahmen einer Entgeltumwandlung beträgt monatlich 604 Euro. Bis zu 302 Euro (bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) davon sind sozialabgabenbefreit.
Für Ihre Minijobber*innen und Teilzeitkräfte
Förderbetrag für Geringverdienende (bis 2.575 Euro monatlicher Bruttolohn): 30 Prozent steuerlich geförderter Arbeitgeberbeitrag, zwischen 20 und 80 Euro im Monat
Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie als Arbeitgeber*in haben die Wahl
Sie können die gewünschten Leistungen frei wählen und kombinieren.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, ausgewählten Gruppen von Mitarbeitenden besondere Leistungen anzubieten und Schlüsselpersonen abzusichern. Sie entscheiden, wie Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Kosten für die ausgewählten Vorsorgepakete mit Ihren Mitarbeitenden teilen möchten.
Sie können wählen zwischen einer:
Vollständigen Finanzierung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin für die gesamte Belegschaft oder ausgewählte Personengruppen
Anteiligen Finanzierung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
Alleinigen Finanzierung durch den Arbeitnehmenden (unter Berücksichtigung des Pflichtzuschusses nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung beim Aufbau von Versorgungssystemen, bei der Zusammensetzung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Haus.
Unsere Serviceleistungen für Sie und Ihr Team
Das Spiel läuft für Sie und Ihr Team – mit voller Unterstützung der Gothaer
Belegschaftspräsentationen, persönlich oder digital, zum Beispiel Begleitung bei Personalversammlungen
Einzelberatung und Beratungstage für Mitarbeitende: Regelmäßige Beratungsstunden auf Ihrem Betriebsgelände
Informationen für Mitarbeitende, wie Gehaltsbeileger oder Informationsmaterial
Digitale Services, wie das Gothaer Firmenportal (ePension) zur Verwaltung der Personal-Versicherungsverträge und das Gothaer bAV-Cockpit mit zahlreichen Self-Services
Fachliche Unterstützung, wie Kontaktpersonen für Fachfragen zu allen Produkten
Optimale Chancenverwertung mit dem Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss rechnet sich für Sie.
Die Förderung durch den Staat eröffnet mit dem BRSG Spielräume für noch mehr Motivation. So kann auch ein freiwillig höherer 25 Prozent Zuschuss (statt dem Mindestzuschuss von 15 Prozent) nahezu kostenneutral umgesetzt werden, wie die Beispielrechnungen anschaulich zeigen.
Setzen Sie den Arbeitgeberzuschuss gezielt mit für die Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden ein.
Welche Möglichkeiten Sie haben? Wir beraten Sie gerne zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und zeigen Ihnen bedarfsgerechte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Haben Sie Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Sie möchten sich umfangreich über das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) informieren, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!
Steigert Ihre Unternehmens-Attraktivität und unterstützt Sie bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden
Motiviert und erhöht die Mitarbeiterloyalität und -Bindung - ohne großen Kostenaufwand
Einspareffekte bei Steuer- und Sozialabgaben
Bietet eine rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem BRSG
Kompetente Ansprechpartner und bAV-Spezialisten für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Gothaer als Garantiegeber, nachhaltig, stabil und finanzstark – in Ratings bestätigt
Vorteile für Ihre Mitarbeitenden
Attraktive Altersvorsorge und Schließung der Rentenlücke
Renditestarke Lösungen mit Beitragsgarantie
Einfache Lösung und schlanke Prozesse über das Unternehmen ohne hohen Eigenaufwand
Einspareffekte bei Steuer- und Sozialabgaben
Kompetente Ansprechpartner und bAV- Spezialisten für die Beratung
Die Gothaer macht Ihnen die bAV-Verwaltung jetzt ganz einfach!
Adressänderung, Dienstaustritt, Elternzeit und Co: Mit unseren Serviceportalen können Sie Ihre Anliegen rund um die Betriebsrentenverträge Ihrer Mitarbeitenden direkt und einfach digital übermitteln – und damit viel Aufwand und Zeit sparen.
Häufige Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein sozial- und steuerrechtliches Reformpaket. Es wurde 2017 aufgelegt und musste bis Anfang 2022 rechtssicher von den Unternehmen umgesetzt sein. Sein Ziel ist es, weiten Kreisen von Arbeitnehmern die betriebliche Altersversorgung (bAV) besser zugänglich zu machen.
Was sind die Auswirkungen des BRSG?
Arbeitgeber*innen werden durch das BRSG angeregt, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geringverdiener*innen abzuschließen, um die Gefahr einer Altersarmut abzuwenden. Wenn sie Arbeitnehmern, die höchstens 2.575 Euro brutto im Monat verdienen, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen, bekommen sie staatliche Förderungen.
Das BRSG macht die betriebliche Altersvorsorge attraktiver, um mehr Mitarbeitende für die bAV zu gewinnen. Und zusätzlich wurde mit dem BRSG auch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss eingeführt.
Darüber hinaus steigert eine betriebliche Altersvorsorge gerade in Zeiten des Personalmangels die Attraktivität des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Also profitieren sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgebenden vom BRSG.
Müssen alle Arbeitgeber*innen das BRSG umsetzen?
Ja, seit Januar 2022 müssen alle Arbeitgeber*innen das BRSG umsetzen. Wenn sie eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführen und aufgrund dessen Sozialversicherungsbeiträge einsparen, müssen sie 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als Pflichtzuschuss leisten.
Sind Arbeitgeber*innen durch das BRSG festgelegt, was genau sie fördern?
Nein, Arbeitgeber*innen können eigenständig wählen, ob sie die betriebliche Altersversorgung für die ganze Belegschaft oder ausgewählte Personen vollständig finanzieren oder anteilig. Der Pflichtzuschuss ist aber natürlich für alle Mitarbeitenden zu zahlen, sofern die Voraussetzungen nach dem BRSG erfüllt sind.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zuverlässigen Schutz gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit. Die Qualität der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch die Höchstbewertungen von unabhängigen Rating-Unternehmen bestätigt.
Die Entgeltumwandlung ist einer der Kerngedanken der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – im Volksmund auch Betriebsrente genannt. Trotzdem ist in der Berufswelt längst nicht jedem klar, was die Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung eigentlich ist.