Betriebliche Altersvorsorge
- Volltreffer bei der Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeitenden und Fachkräfte
- Attraktive Lösungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
- Einfache Administration und Spareffekte für Sie mit der Gothaer
Nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) jetzt ganz einfach für Ihr Unternehmen. Mit den individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Versicherungslösungen der Gothaer bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine attraktive und leistungsstarke Altersversorgung. Und Sie als Arbeitgebender sparen dabei sogar noch Steuern und Sozialabgaben. Mit einer modernen und attraktiven bAV gewinnen alle.
Was versteht man unter einer betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiter*innen zur Altersvorsorge (Betriebsrente) zusagt. Dazu zählen auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgungen. Mitarbeitende haben ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Dies bezeichnet man auch als Entgeltumwandlung. Sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Unternehmen können hier von beachtlichen Steuervorteilen und Sozialabgaben-Ersparnissen profitieren.
Der Fachkräftemangel wird immer dramatischer. Unternehmen benötigen heute drei bis neun Monate, um eine offene Stelle zu besetzen. Wo Mitarbeitende fehlen, bleiben Aufträge und Chancen liegen, der Geschäftserfolg ist gefährdet. Und wenn man die gefragten Fachkräfte gefunden hat, stellt sich die Frage, wie man sie hält und motiviert.
Unser Tipp: Bieten Sie Ihrem Team mehr als das Gehalt. Mit einer starken bAV punkten Sie bei der Suche nach Mitarbeitenden und steigern ihre Bindung und Motivation.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine bAV durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Zudem besteht die Verpflichtung, den Umwandlungsbetrag mit 15 Prozent zu bezuschussen, sofern das Unternehmen durch die Entgeltumwandlung eine Sozialabgabenersparnis hat. Nutzen Sie gezielt die Pflicht zur bAV. So können Sie am Markt Mitarbeitende gewinnen und Ihr Team motivieren.
Die Gothaer unterstützt Sie bei der bAV auf der ganzen Linie. Wir schneiden Beratung und Konzepte auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden zu. Die Gothaer Lösungen passen zu Ihren individuellen Anforderungen. Egal, ob für Führungskräfte, Teilzeitbeschäftigte oder Auszubildende, mit und ohne tarifvertragliche Bindungen. Sie profitieren von einer schlanken Verwaltung, die Zeit und Aufwand spart.
Mehr Informationen zur Entgeltumwandlung
Mehr Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Alle Gothaer bAV-Lösungen sind leistungsstark, flexibel und mit attraktiven Anlagestrategien umgesetzt, die umfassende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Sicherheit und Renditechancen für alle Mitarbeitenden.
Ideal für die gesamte Belegschaft – mit geringem Verwaltungsaufwand:
Für alle Mitarbeitenden und tarifvertragliche Lösungen.
Unsere Pensionskasse ist darauf ausgelegt, schlanke Versorgungslösungen für Belegschaften aller Größenordnungen abzubilden. Die vorhandenen Produkte für die betriebliche Altersvorsorge eignen sich auch hervorragend, um tarifvertraglich vereinbarte bAV-Lösungen abzubilden.
Besonders vorteilhaft für gut verdienende Mitarbeitende.
Mit steuerfreien Beiträgen – und daher für gut verdienende Arbeitnehmende:
Hier verwandeln insbesondere Führungskräfte ihre Chancen.
Bei der Direktzusage handelt es sich um eine Versorgungszusage, die unmittelbar vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin an die Mitarbeitenden erfolgt. Die Pflicht zur Erfüllung dieser Zusage verbleibt beim Unternehmen. Das Unternehmen kann die Zusage durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei der Gothaer Lebensversicherung AG absichern.
Vorteile für Mitarbeitende:
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) neu gedacht:
Die Gothaer macht Ihnen die bAV-Verwaltung jetzt ganz einfach!
Die Gothaer macht die betriebliche Altersversorgung für Ihr Unternehmen mit modernen Services besonders bequem. Typisch Team Zukunft: Die Verwaltung und Administration erledigen Sie einfach und zeitsparend online. Formulare müssen Sie nicht lange suchen, Sie finden sie zentral zum Download. Und für fundierte Beratung und Abwicklung stehen neben unseren eigenen bAV-Expert*innen auch unsere spezialisierten Tochterunternehmen bereit.
Ein Arbeitnehmender verlässt das Unternehmen, eine Elternzeit beginnt oder endet, Adressen ändern sich und vieles mehr: Online gebündelt finden Sie hier die wichtigsten bAV-Vorgänge zum schnellen Self-Service. Sie geben Ihre Anliegen und Änderungen direkt digital weiter.
Außerdem im Cockpit: Formulardownload, bAV-Vorteilsrechner & Co.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden meistern über dieses Firmenportal ihre gesamte bAV – und das kombiniert auch mit einer eventuell vorhandenen bKV. Digital haben Sie sofort alle bAV-Verträge im Zugriff, behalten mühelos die komplette Übersicht, finden Mitarbeiterverträge per Namenssuche, melden Änderungen und vieles mehr.
Online oder auch integriert in Ihr Firmen-Intranet: Sie erhalten Ihr abgestimmtes Vorsorgeportal – inklusive Tarifen, Annahmerichtlinien und Konditionen. Über das Portal können Sie zum Beispiel im Handumdrehen für weitere Mitarbeiter bAV-Anträge stellen, individuell Dokumente abrufen und vieles mehr.
Vorsprung mit der Kompetenz der Spezialisten im Rücken
Die Gothaer ist der ganzheitliche Partner für Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Mittelstand. In der bAV verfügen wir über umfassende Erfahrung, die wir in Beratung, Services, Abläufen und Umsetzungsunterstützung für Sie einsetzen? Damit setzen wir gemeinsam Ihre bAV in die Erfolgsspur.
Sie möchten ganz spezielle Fragen klären oder die bAV-Abwicklung komplett outsourcen? Unsere spezialisierten Tochterunternehmen sind für Sie da.
GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung – volle bAV-Kompetenz mit Fokus auf der mittelständischen Wirtschaft.
Mit dem Pensus-Pensionsmanagement für Unternehmen lagern Sie die bAV in bewährte Hände aus. So profitieren Sie von Entlastung, Transparenz, Rechts- und Datensicherheit, Beratungsservices für Ihre Belegschaft und vielem mehr.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung. Beispielsweise unterstützt er durch steuerliche Vorteile, Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben und eine besondere Förderung für Geringverdiener*innen. Von diesen Fördermaßnahmen der bAV profitieren Mitarbeiter*innen und Unternehmen.
Für eine betriebliche Vorsorge in Form der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelten die folgenden Vorteile
Und bei einer betrieblichen Absicherung in Form einer Unterstützungskasse ist der Anteil der Entgeltumwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze wie bei der Direktversicherung bei 4 Prozent.
Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Mitarbeiter*innen, von Auszubildender/n bis zur Führungskraft, genauso wie für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Teilzeitkräfte.
Welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Die bAV ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen. Deshalb gewinnt sie immer weiter an Bedeutung. Das Angebot einer attraktiven und modernen bAV kann Ihre Unternehmensattraktivität und Ihr Vergütungspaket deutlich aufwerten.
Mit dem seit 2019 verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebenden haben Sie ein zusätzliches Instrument, um sich vom Wettbewerb abzuheben. So können Sie dem Fach- und Führungskräftemangel erfolgreich entgegentreten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren Vorsprung ausbauen können.
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Die Finanzierung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
Mit der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden in 2018 zusätzliche Anreize geschaffen, um die bAV insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern.
Von den Änderungen ist jedes Unternehmen betroffen, unabhängig von Tarifbindung oder bereits bestehender betrieblicher Altersvorsorgesysteme. Die Neuregelung vereinfachte die bAV und schaffte neue Möglichkeiten. Dabei werden bewährte Formen der bAV und die bisherigen Förderformen weitergeführt und zusätzlich ausgebaut.
Mit der Einführung des BRSG müssen Unternehmen die Betriebsrente nicht nur anbieten, sondern ihre Mitarbeitenden zudem noch mit einem verpflichtenden Zuschuss unterstützen. Dieser muss mindestens 15 Prozent des Beitrags der Arbeitnehmenden sein, sofern das Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis hat.
Dies gilt seit 2022 für alle Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds. Mit dem richtigen Konzept können Unternehmen und Mitarbeiter*innen dabei aber gleichermaßen profitieren.
Ihr Unternehmen unterstützt durch die Gewährung eines Zuschusses den Aufbau der Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer*innen. Damit stärken Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber dem Wettbewerb. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen können mit einer von Arbeitgeber*innen finanzierten Altersvorsorge. Mit der bAV können sie auf dem Arbeitsmarkt punkten und Fach- und Führungskräfte an ihr Unternehmen binden.
Der Zuschuss vom Unternehmen kann außerdem weitestgehend ohne Zusatzaufwand ausfinanziert werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung nur ein Teil der eingesparten Beiträge von Arbeitgebenden in der Sozialversicherung weitergegeben. Die tatsächlich realisierte Ersparnis ist in der Regel höher als die pauschale Beteiligung in Höhe von 15 %. So können sogar freiwillig höhere Zuschüsse ohne Zusatzaufwand gewährt werden. Das bedeutet mehr Bindung von Mitarbeiter*innen fast zum Nulltarif.
Mitarbeiter*innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass das Unternehmen den zugesagten Zuschuss gemeinsam mit dem umgewandelten Arbeitsentgelt an den externen Versorgungsträger abführt. Erfüllt das Unternehmen den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht es sich schadenersatzpflichtig.
Der geschuldete Zuschuss ist dann an den Versorgungsträger nachzuzahlen. Falls dies nicht möglich ist, ist die aus dem Zuschuss resultierende fiktive Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls direkt an den/die Versorgungsberechtigte*n zu zahlen.
Nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Anlass zur Überprüfung Ihrer eigenen Versorgungssituation.
Für Besserverdienende und Personen mit privater Krankenvollversicherung ist der seit 2018 angehobene Förderrahmen besonders lohnenswert. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer*innen profitieren von der Anhebung der steuerlichen Förderung im Rahmen des BRSG. So können auch sie diesen steuerlichen Förderrahmen des § 3, Nr. 63 EStG ausschöpfen und den bisherigen Beitrag verdoppeln.
Ihr*e Gothaer Berater*in bietet Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen eine umfassende Beratung zu allen gesetzlichen Vorgaben des BRSG. Zusammen überprüfen wir mit Ihnen Ihre bestehenden betrieblichen Altersvorsorgesysteme.
Von einer passgenauen, transparenten und attraktiven bAV profitieren Sie als Arbeitgeber*in und Ihr*e Mitarbeiter*in gleichermaßen.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zuverlässigen Schutz gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit. Die Qualität der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch die Höchstbewertungen von unabhängigen Rating-Unternehmen bestätigt.
Verfolgen Sie in Ihrem Betrieb auch beim Gesundheitsschutz gemeinsame Ziele und sorgen Sie für zufriedene Mitarbeiter*innen. Die betriebliche Krankenversicherung der Gothaer schützt Ihre Mitarbeiter*innen effizient vor gesundheitlichen Risiken.