Grundfähigkeits­versicherung

  • Rentenzahlung schon bei Verlust von nur einer Fähigkeit
  • Sofortleistung bei schwerem Unfall im Premiumtarif
  • Beitragsrückerstattung durch GoVital-Bonus möglich
  • Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung, auch Fähig­keiten­schutz genannt, bewahrt Sie vor Einkommens­lücken, falls Sie eine Grund­fähig­keit, wie zum Beispiel Gehen, Hören oder Tragen, verlieren.

Grundfähigkeitsversicherung: Mann schleift Holzplatte

Bei Verlust der Arbeitskraft zählt jeder Euro

Viele Arbeitnehmer*innen erhalten bei länge­rer Arbeits­unfähig­keit Geld­leistungen. Diese sind immer niedriger als das gewohn­te Einkom­men. Aber alle Kosten laufen normal weiter. Außerdem bekommt nicht jede*r Arbeit­nehmer*in diese Geld­leistungen.

Grundfähigkeitsversicherung

Wenn Sie eine versicherte Grund­fähigkeit - wie Gehen, Hören oder Sehen - durch Krankheit, Unfall oder eine Verletzung verlieren, springt die Grund­fähigkeits­versiche­rung der Gothaer ein. Und zwar, wenn dieser Verlust mindestens sechs Monate (im Plus- und Premium­tarif) oder mindestens zwölf Monate (im Basis­tarif) besteht. Sie erhalten die verein­barte monat­liche Fähig­keiten­rente, auch wenn Sie noch voll oder zeit­weise arbeiten können.

Sollte der Verlust der Grund­fähig­keit dauerhaft sein, zahlen wir die Fähig­keiten­rente sogar bis zum Beginn Ihrer Alters­rente beziehungs­weise bis zum Vertragsende.

Leistungspakete der Grundfähig­keits­versicherung

Basis
Plus
Premium
Hören
Sehen
Sprechen
Heben und Tragen
Stehen
Eigenverantwortliches Handeln
Gehen
Treppensteigen
Knien
Bücken
Intellekt und geistige Leistungsfähigkeit
Greifen und Händegebrauch
Armgebrauch
Sitzen
Gleichgewichtssinn
Schreiben
Nutzung Computer, Smartphone oder Tablet
Bildschirmtätigkeit
Autofahren (mit Einsteigen und Aussteigen) oder Motorradfahren
Fahrradfahren oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Informationen zur Grund­fähig­keits­versicherung

Was sind Grundfähigkeiten?

Der Mensch hat zahlreiche Fähig­keiten, von denen einige wesent­lich sind, um aktiv am Leben teil­nehmen zu können. Diese wer­den Grund­fähig­keiten genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stehen, Gehen, Sprechen, Sitzen und Schreiben, aber auch die geistige Leistungs­fähig­keit oder die Fähig­keit, sich selbst zu ver­sorgen.mehr

Der Verlust einer Grundfähigkeit ist oft mit Ein­schrän­kungen im Alltags­leben und Einkom­mens­einbußen verbunden.

Hier einige Beispiele:

  • Stehen - Sie sind nicht mehr in der Lage, mindestens zehn Minuten frei zu stehen, ohne sich dabei abzu­stützen
  • Hören - Trotz eines Hörgerätes hören Sie auf beiden Ohren aus nächster Nähe weder laute Musik noch Auto­bahn­geräusche
  • Gehen - Sie können auf festem Boden keine 400 Meter gehen, ohne sich abzu­stützen
  • Händegebrauch - Ohne fremde Hilfe können Sie zum Beispiel mit der rechten oder linken Hand keine Flasche mit Schraub­verschluss schließen und wieder öffnen oder eine Schere benutzen
  • Heben/Tragen - Sie können ein 5-Liter-Fäs­schen nicht mehr vom Tisch heben und fünf Meter weit tragen
  • Geistige Leistungsfähigkeit - Sie können keine Alltags­tätig­keiten mehr allein erledigen (zum Beispiel Körper­hygiene oder Ein­kaufen)
  • Schreiben - Sie können weder mit der linken noch mit der rechten Hand fünf Wörter lesbar in Druck­buch­staben schreiben

Krankentagegeld

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krank­heits­woche statt ihrer Lohn­fort­zahlung ein Kranken­geld. Dieses beträgt ca. 80 Prozent des bis­herigen Netto­ein­kom­mens. Das Gothaer Kran­ken­tage­geld ist der ideale Schutz, um diese Ein­kom­mens­lücke zu füllen.mehr

42 Tage

  • Sechs Wochen Lohnfort­zahlung: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeit­geber bzw. die Arbeit­geberin in vielen Fällen das Einkom­men zu 100 Prozent weiter. Selb­ständige haben jedoch ab dem ersten Tag empfind­liche Ein­kom­mens­ein­bußen.

Ab dem 43.Tag

  • 72 Wochen Zahlung von Kranken­geld: Von der 7. Woche an zahlt die gesetz­liche Kranken­kasse ein Kranken­geld von ca. 80 Prozent des Netto­ein­kommens. Und das ca. 1,5 Jahre lang (bis zur 78. Woche).
  • Selbständige müssen das Kranken­geld selbst ver­sichern.

Ab der 79. Woche

  • Die Erwerbsminderungsrente bedeutet häufig einen existenz­bedro­hen­den Einkom­mens­verlust. Die gesetz­liche Erwerbs­minde­rungs­rente beträgt ca. 30 Prozent des Netto­einkom­mens. Sie wird läng­stens bis zur Alters­rente gezahlt. Vorsicht: Nicht jede*r erhält staat­liche Leis­tungen!
  • Junge Leute und Selbständige haben oft gar keinen Anspruch.

Zusatzbausteine zur Grund­fähig­keits­versicherung

Schwere Krankheiten

Einmalzahlung bei

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Psyche

Rentenzahlung bei

  • Schwerer Depression
  • Schizophrenie

Was kostet eine Grund­fähig­keits­versicherung?

Grundfähigkeitsversicherung: Dachdeckermeister bei der Arbeit

25-jähriger Dachdeckermeister

Basis, zum Beispiel

32,70 € pro Monat

Berechnungsdetails:

  • Beruf: Dachdeckermeister*in (Risikoklasse 1)
  • Ablaufalter 67 Jahre
  • 1.000 Euro Rente

Angebot anfordern

Grundfähigkeitsversicherung: Zufriedener Handwerker

30-jähriger Elektriker

Basis, zum Beispiel

34,97 € pro Monat

Berechnungsdetails

  • Beruf: Elektriker*in (Risikoklasse 1)
  • Ablaufalter 67
  • 1.000 Euro Rente

Angebot anfordern

Services zur Grundfähigkeits­versicherung

GoVital-Bonus

Wir unterstützen Sie dabei, möglichst gesund zu leben. Wir belohnen Sie als Teil der Gothaer Gemein­schaft einmal im Jahr für gesund­heits­bewusstes Verhal­ten mit dem GoVital-Bonus.

Sie erhalten den Bonus zum Beispiel für sport­liche Aktivi­täten oder die Teil­nahme an Vorsorge­unter­suchungen.

Weitere Informationen

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen zur Grund­fähig­keits­versicherung

Versicherungsbedingungen


Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Fähigkeiten Ihres Kindes absichern

Schützen Sie Ihre Liebsten mit der Gothaer Kinder­ver­siche­rung Fähig­keiten­schutz Kids. Bereits ab sechs Monaten schützt er vor den finan­ziellen Folgen beim Verlust oder Nicht­erlernen von wichtigen Fähig­keiten wie zum Beispiel Sprechen, Gehen oder Greifen.

  • Im Ernstfall erhalten Sie eine zuver­lässige monat­liche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
  • Wechseloption ohne erneute Risiko­prüfung in die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Mehr Infos zum Fähigkeitenschutz Kids

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