Grundfähigkeits­versicherung

  • Rentenzahlung schon bei Verlust von nur einer Fähigkeit
  • Sofortleistung bei schwerem Unfall im Premiumtarif
  • Beitragsrückerstattung durch GoVital-Bonus möglich
  • Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung, auch Fähig­keiten­schutz genannt, bewahrt Sie vor Einkommens­lücken, falls Sie eine Grund­fähig­keit, wie zum Beispiel Gehen, Hören oder Tragen, verlieren.

Grundfähigkeitsversicherung: Mann schleift Holzplatte

Bei Verlust der Arbeitskraft zählt jeder Euro

Viele Arbeitnehmer*innen erhalten bei länge­rer Arbeits­unfähig­keit Geld­leistungen. Diese sind immer niedriger als das gewohn­te Einkom­men. Aber alle Kosten laufen normal weiter. Außerdem bekommt nicht jede*r Arbeit­nehmer*in diese Geld­leistungen.

Grundfähigkeitsversicherung

Wenn Sie eine versicherte Grund­fähigkeit - wie Gehen, Hören oder Sehen - durch Krankheit, Unfall oder eine Verletzung verlieren, springt die Grund­fähigkeits­versiche­rung der Gothaer ein. Und zwar, wenn dieser Verlust mindestens sechs Monate (im Plus- und Premium­tarif) oder mindestens zwölf Monate (im Basis­tarif) besteht. Sie erhalten die verein­barte monat­liche Fähig­keiten­rente, auch wenn Sie noch voll oder zeit­weise arbeiten können.

Sollte der Verlust der Grund­fähig­keit dauerhaft sein, zahlen wir die Fähig­keiten­rente sogar bis zum Beginn Ihrer Alters­rente beziehungs­weise bis zum Vertragsende.

Leistungspakete der Grundfähig­keits­versicherung

Basis
Plus
Premium
Hören
Sehen
Sprechen
Heben/Tragen
Stehen
Eigenverantwortliches Handeln
Gehen
Treppensteigen
Knien
Bücken
Intellekt/geistige Leistungsfähigkeit
Greifen/Händegebrauch
Armgebrauch
Sitzen
Gleichgewichtssinn
Schreiben
Nutzung Computer/Smartphone/Tablet
Bildschirmtätigkeit
Auto- (mit Ein-/Aussteigen) oder Motorradfahren
Fahrradfahren oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Informationen zur Grund­fähig­keits­versicherung

Was sind Grundfähigkeiten?

Der Mensch hat zahlreiche Fähig­keiten, von denen einige wesent­lich sind, um aktiv am Leben teil­nehmen zu können. Diese wer­den Grund­fähig­keiten genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stehen, Gehen, Sprechen, Sitzen und Schreiben, aber auch die geistige Leistungs­fähig­keit oder die Fähig­keit, sich selbst zu ver­sorgen.mehr

Der Verlust einer Grundfähigkeit ist oft mit Ein­schrän­kungen im Alltags­leben und Einkom­mens­einbußen verbunden.

Hier einige Beispiele:

  • Stehen - Sie sind nicht mehr in der Lage, mindestens zehn Minuten frei zu stehen, ohne sich dabei abzu­stützen
  • Hören - Trotz eines Hörgerätes hören Sie auf beiden Ohren aus nächster Nähe weder laute Musik noch Auto­bahn­geräusche
  • Gehen - Sie können auf festem Boden keine 400 Meter gehen, ohne sich abzu­stützen
  • Händegebrauch - Ohne fremde Hilfe können Sie zum Beispiel mit der rechten oder linken Hand keine Flasche mit Schraub­verschluss schließen und wieder öffnen oder eine Schere benutzen
  • Heben/Tragen - Sie können ein 5-Liter-Fäs­schen nicht mehr vom Tisch heben und fünf Meter weit tragen
  • Geistige Leistungsfähigkeit - Sie können keine Alltags­tätig­keiten mehr allein erledigen (zum Beispiel Körper­hygiene oder Ein­kaufen)
  • Schreiben - Sie können weder mit der linken noch mit der rechten Hand fünf Wörter lesbar in Druck­buch­staben schreiben

Krankentagegeld

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krank­heits­woche statt ihrer Lohn­fort­zahlung ein Kranken­geld. Dieses beträgt ca. 80 Prozent des bis­herigen Netto­ein­kom­mens. Das Gothaer Kran­ken­tage­geld ist der ideale Schutz, um diese Ein­kom­mens­lücke zu füllen.mehr

42 Tage

  • Sechs Wochen Lohnfort­zahlung: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeit­geber bzw. die Arbeit­geberin in vielen Fällen das Einkom­men zu 100 Prozent weiter. Selb­ständige haben jedoch ab dem ersten Tag empfind­liche Ein­kom­mens­ein­bußen.

Ab dem 43.Tag

  • 72 Wochen Zahlung von Kranken­geld: Von der 7. Woche an zahlt die gesetz­liche Kranken­kasse ein Kranken­geld von ca. 80 Prozent des Netto­ein­kommens. Und das ca. 1,5 Jahre lang (bis zur 78. Woche).
  • Selbständige müssen das Kranken­geld selbst ver­sichern.

Ab der 79. Woche

  • Die Erwerbsminderungsrente bedeutet häufig einen existenz­bedro­hen­den Einkom­mens­verlust. Die gesetz­liche Erwerbs­minde­rungs­rente beträgt ca. 30 Prozent des Netto­einkom­mens. Sie wird läng­stens bis zur Alters­rente gezahlt. Vorsicht: Nicht jede*r erhält staat­liche Leis­tungen!
  • Junge Leute und Selbständige haben oft gar keinen Anspruch.

Zusatzbausteine zur Grund­fähig­keits­versicherung

Schwere Krankheiten

Einmalzahlung bei

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Psyche

Rentenzahlung bei

  • Schwerer Depression
  • Schizophrenie

Was kostet eine Grund­fähig­keits­versicherung?

Grundfähigkeitsversicherung: Dachdeckermeister bei der Arbeit

25-jähriger Dachdeckermeister

Basis, zum Beispiel

32,70 € pro Monat

Berechnungsdetails:

  • Beruf: Dachdeckermeister*in (Risikoklasse 1)
  • Ablaufalter 67 Jahre
  • 1.000 Euro Rente

Angebot anfordern

Grundfähigkeitsversicherung: Zufriedener Handwerker

30-jähriger Elektriker

Basis, zum Beispiel

34,97 € pro Monat

Berechnungsdetails

  • Beruf: Elektriker*in (Risikoklasse 1)
  • Ablaufalter 67
  • 1.000 Euro Rente

Angebot anfordern

Services zur Grundfähigkeits­versicherung

GoVital-Bonus

Wir unterstützen Sie dabei, möglichst gesund zu leben. Wir belohnen Sie als Teil der Gothaer Gemein­schaft einmal im Jahr für gesund­heits­bewusstes Verhal­ten mit dem GoVital-Bonus.

Sie erhalten den Bonus zum Beispiel für sport­liche Aktivi­täten oder die Teil­nahme an Vorsorge­unter­suchungen.

Weitere Informationen

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen zur Grund­fähig­keits­versicherung

Versicherungsbedingungen


Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Fähigkeiten Ihres Kindes absichern

Schützen Sie Ihre Liebsten mit der Gothaer Kinder­ver­siche­rung Fähig­keiten­schutz Kids. Bereits ab sechs Monaten schützt er vor den finan­ziellen Folgen beim Verlust oder Nicht­erlernen von wichtigen Fähig­keiten wie zum Beispiel Sprechen, Gehen oder Greifen.

  • Im Ernstfall erhalten Sie eine zuver­lässige monat­liche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
  • Wechseloption ohne erneute Risiko­prüfung in die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Mehr Infos zum Fähigkeitenschutz Kids

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