Gothaer Hundehaftpflicht
- Hohe Deckungssummen wählbar
- Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
- Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können
Hundehaftpflicht | |
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Deckungssumme | |
5, 10 oder 20 Mio. € | |
Forderungsausfalldeckung | |
Mindestschadenhöhe 2.500 € | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte | |
Schäden durch einen Deckakt | |
Kautionsleistung im Ausland | |
Bis 200.000 € | |
Schäden durch Welpen | |
Schutz beim Führen ohne Leine | |
Mietsachschäden | |
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung, wenn es um die Haltung eines Hundes geht. Sie als Hundehalter*in können für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Hund bei anderen Menschen verursacht. Der/die Geschädigte kann in dem Fall Schadenersatz verlangen. Beim Spazierengehen kann zum Beispiel ein Schaden entstehen. Ihr Hund kann eine Person anspringen und dabei die Kleidung beschädigen. Hier bestände ein Sachschaden.
Personenschäden können - neben Sachschäden - den potenziellen Schadenersatz richtig in die Höhe treiben. Ihr Hund kann eine Person zu Fall bringen. Wenn die Person wegen einer Verletzung für längere Zeit nicht arbeiten kann, wird es meist teuer. Hier können ggf. sogar Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen.mehr
Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hundehaftpflicht nach verschiedenen Faktoren. Unter anderem ist die Rasse Ihres Vierbeiners entscheidend für den Beitrag. Generell kostet eine Hundehaftpflicht im Schnitt zwischen 35 und 60 Euro im Jahr. Bei mehreren Hunden erhöht sich die Prämie entsprechend.
Die Kosten hängen zudem davon ab, für welchen Tarif und welche Deckungssumme Sie sich entscheiden. Die drei verschiedenen Tarife der Gothaer unterscheiden sich maßgeblich in der Deckungssumme. Sie können zwischen 5, 10 und 20 Millionen Euro wählen. So sind Sie vor möglichen Haftpflichtschäden, die durch Ihren Hund entstehen, umfassend geschützt.
Haustiere tun der Gesundheit gut. Im Übrigen steigern besonders Hunde das Wohlbefinden. Sie sorgen dafür, dass Ihre Besitzer*innen bei Wind und Wetter an die frische Luft kommen. Doch ein Schaden durch den Hund kann jederzeit passieren. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist überaus ratsam, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Eine Hundehaftpflicht ist in manchen Bundesländern sogar Pflicht.mehr
Veronika G. tritt aus dem Supermarkt, um dort ihren Hund wieder abzuleinen. Der Schreck ist groß: ihr Schäferhund hat sich losgerissen. Das Tier ist nirgendwo zu sehen. 20 Minuten später findet sie ihren Hund in der Gemüseabteilung wieder. Er hat mehrere Pakete Wiener Würstchen gefressen und die ganze Abteilung verwüstet. Jetzt wartet er glücklich und satt mit großen Augen auf die Besitzerin. mehr
In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über das Thema "Hundeführerschein". Ein Hundeführerschein bescheinigt Hundehalter*innen, dass sie den eigenen Hund unter Kontrolle haben. Der Hundeführerschein selbst ist keine Pflicht, allerdings verlangen manche Bundesländer einen Sachkundenachweis von Hundehalter*innen. Der Hundeführerschein kann in manchen Bundesländern den Sachkundenachweis ersetzen bzw. wird mit diesem gleichgesetzt. Um einen Hundeführerschein machen zu können, müssen Hundehalter*innen eine gültige Tierhalterhaftpflicht nachweisen. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Ratgeber.
Weitere Informationen
Was viele nicht wissen: Wer privat Tiere hält, unterliegt der sogenannten Gefährdungshaftung. Fügt Ihr Hund jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen – auch, wenn Ihren Vierbeiner überhaupt keine Schuld an dem Unglück trifft. Warum das so ist?
Da das Verhalten von Tieren unberechenbar ist, sieht der Gesetzgeber die Haltung als grundsätzliche Gefährdung für die Umgebung an. Das kann sogar so weit führen, dass Sie als Halter*in unter Umständen zahlen müssen, wenn jemand über Ihren schlafenden Hund stolpert, stürzt und sich dabei verletzt. Um sich für derartige Eventualitäten zu wappnen, ist der Abschluss einer Gothaer Hundehaftpflichtversicherung sehr ratsam.
Die Gothaer deckt berechtigte Schadensansprüche ab, die aus dem Verhalten versicherter Hunde entstehen. Versichert sind sowohl Sie als Tierhalter*in als auch Ihre Familie, Bekannte, Freunde und Freundinnen oder Nachbarn, sofern diese Ihr Tier hüten.
Als Hundehalter*in haften Sie für sämtliche aus willkürlichem, tiertypischem Verhalten hervorgegangenen Schäden. Allein die Haltung eines Hundes birgt die Gefahr ein, dass der Hund Schäden verursachen kann. Das kann im Schadensfall teuer werden. Auch, wenn Sie stets gut Acht geben und Ihren Hund angeleint haben, können jederzeit Schäden entstehen.
Die Gothaer Hundehaftpflicht gilt weltweit. Innerhalb Europas ist sie zeitlich unbegrenzt wirksam, außerhalb bis zu einem Jahr.
Die Haftpflicht schützt Sie sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Hunde können Möbel im Hotel zerkratzen oder Türen in der Mietwohnung beschädigen. Sie können Schuhe zerbeißen, Kleidung zerreißen oder einen Autounfall verursachen. In solchen Fällen übernimmt die Hundehaftpflicht den Schaden.
Eine Person wird von Ihrem Hund gebissen und muss sich einer medizinischen Behandlung unterziehen. Jemand muss Ihrem Vierbeiner ausweichen, stürzt und nimmt körperlichen Schaden. Ihr Hund fällt über ein anderes Tier her und verletzt dieses. In diesen Versicherungsfällen greift die Hundehaftpflicht und übernimmt zum Beispiel Arztkosten.mehr