Gothaer Hundehaftpflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschä­digte sind und fremde Tier­halter­*innen nicht zahlen können
Gothaer Hundehaftpflicht: Frau mit Hund ist froh über ihre gute Haftpflicht.

Die Gothaer Hundehaftpflicht leistet:

Als Hunde­halter*in unter­liegen Sie der Tier­halter­haftung. Wenn Ihr Hund je­man­den beißt und verletzt, werden Sie zur Ver­ant­wortung gezogen. Sie kön­nen mit unserer Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung bis zu neun Hunde ver­sichern. Die günstige Hunde­haft­pflicht der Gothaer tritt in Schadens­fällen für Sie ein:

  • Bei Personenschäden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Be­hand­lungskosten nach einem Biss)
  • Bei Sachschäden (zum Beispiel ein Hund zerstört die teuren Schuhe Ihres Gastes)
  • Bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sach­scha­dens (zum Beispiel der Ver­dienst­aus­fall eines ver­letzten Tier­arztes bzw. einer ver­letzten Tier­ärztin)

Außerdem nützlich: Die Hunde­haftpflicht­versicherung der Gothaer hilft Ihnen über die Be­glei­chung der Schadens­ansprüche hin­aus. Die Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung hilft Ihnen ebenfalls, un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren.

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Mehr zur Tierhalterhaftpflicht

Die Leistungen der Gothaer Hundehaftpflicht im Detail

Hundehaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Mio. €

Forderungs­ausfalldeckung

Mindestschadenhöhe 2.500 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Bis 200.000 €
Schäden durch Welpen

Schutz beim Führen ohne Leine

Mietsachschäden

Wichtige Informationen rund um die Hundehaftpflicht

Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Eine Hunde­haftpflicht­versich­erung ist eine wichtige Absich­erung, wenn es um die Hal­tung eines Hundes geht. Sie als Hunde­halter*in können für sämt­liche Schäden haft­bar gemacht werden, die Ihr Hund bei anderen Men­schen verursacht. Der/die Ge­schä­digte kann in dem Fall Scha­den­ersatz ver­langen. Beim Spa­zieren­gehen kann zum Bei­spiel ein Scha­den ent­stehen. Ihr Hund kann eine Per­son an­springen und dabei die Klei­dung be­schä­digen. Hier bestände ein Sach­schaden.

Per­sonen­schäden können - neben Sach­schäden - den poten­ziellen Scha­den­ersatz rich­tig in die Höhe treiben. Ihr Hund kann eine Per­son zu Fall bringen. Wenn die Per­son wegen einer Verlet­zung für längere Zeit nicht ar­bei­ten kann, wird es meist teuer. Hier können ggf. sogar An­sprüche auf Schmer­zens­geld entstehen.mehr

Sie als Hunde­halter*in sind dafür haft­bar, wenn ihr Hund ein fremdes Tier beißt. Ganz gleich, aus wel­chem Grund so etwas passiert. Wenn der Hun­de­biss ärzt­lich ver­sorgt wird, ver­ur­sacht das Kosten. Diese Kosten müssen Sie im Zweifel erstatten. Damit Sie im Scha­dens­fall nicht vor einer finan­ziellen Heraus­for­derung stehen, ist eine Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung sinn­voll.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hunde­haft­pflicht nach ver­schie­den­en Faktoren. Unter ande­rem ist die Rasse Ihres Vier­bei­ners ent­schei­dend für den Bei­trag. Gene­rell kostet eine Hunde­haft­pflicht im Schnitt zwi­schen 35 und 60 Euro im Jahr. Bei me­hre­ren Hun­den erhöht sich die Prämie ent­spreche­nd.

Die Kos­ten hängen zu­dem davon ab, für welchen Tarif und welche De­ckungs­sum­me Sie sich ent­schei­den. Die drei ver­schieden­en Tarife der Gothaer unter­schei­den sich maß­geb­lich in der Deck­ungs­sum­me. Sie können zwi­schen 5, 10 und 20 Millionen Euro wählen. So sind Sie vor mög­lichen Haft­pflicht­schä­den, die durch Ihren Hund ent­stehen, um­fas­send ge­schützt.

Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht in manchen Bundesländern

Haus­tiere tun der Ge­sund­heit gut. Im Übrigen stei­gern be­son­ders Hun­de das Wohl­be­fin­den. Sie sorgen dafür, dass Ihre Be­sitzer­*innen bei Wind und Wetter an die fri­sche Luft kom­men. Doch ein Scha­den durch den Hund kann jeder­zeit pas­sie­ren. Der Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht ist über­aus rat­sam, um fi­nan­zielle Risiken zu vermei­den. Eine Hunde­haft­pflicht ist in manchen Bun­des­län­dern sogar Pflicht.mehr

Hunde­halter­*innen in Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind ge­setz­lich ver­pflichtet, eine Hunde­haft­pflicht abzu­schlie­ßen. In den an­deren Bun­des­län­dern müssen le­dig­lich Halter*­innen von ge­fähr­li­chen Hun­den eine Ver­siche­rung haben. In Bayern können die Be­hör­den die Ge­neh­mi­gung zum Halten gefährlicher Hun­de davon ab­häng­ig machen, ob eine Haft­pflicht für Hunde vor­liegt. Nur in Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Ver­siche­rungspflicht. Den­noch ist eine Hunde­haft­pflicht auch hier sinn­voll.

Hundehaftpflicht - die Ver­siche­rung für Hundehalter*innen

Veronika G. tritt aus dem Super­markt, um dort ihren Hund wieder ab­zu­lei­nen. Der Schreck ist groß: ihr Schä­fer­hund hat sich los­ge­ris­sen. Das Tier ist nir­gend­wo zu se­hen. 20 Mi­nu­ten spä­ter find­et sie ihren Hund in der Ge­müse­ab­tei­lung wieder. Er hat meh­rere Pa­kete Wie­ner Würst­chen ge­fres­sen und die ganze Ab­tei­lung ver­wüstet. Jetzt war­tet er glück­lich und satt mit gro­ßen Au­gen auf die Besitz­erin. mehr

Hun­de können unbe­rechen­bar sein. Selbst das fried­fertig­ste Tier kann ein­mal zu­bei­ßen oder auf der Jagd nach ei­ner Katze vor ein Auto ren­nen. Zum Bei­spiel zer­kratz­te Tü­ren in der Miet­wohn­ung kön­nen schnell ein gro­ßes Loch in die Haus­halts­kasse reißen. Ge­gen sol­che und andere Schä­den schützt Sie eine Hunde­haft­pflicht.


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Haftpflicht – auch ohne Ver­schulden Ihres Lieblings

Was viele nicht wissen: Wer privat Tiere hält, unterliegt der sogenannten Gefährdungshaftung. Fügt Ihr Hund jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen – auch, wenn Ihren Vierbeiner überhaupt keine Schuld an dem Unglück trifft. Warum das so ist?

Da das Verhalten von Tieren un­be­re­chen­bar ist, sieht der Ge­setz­ge­ber die Haltung als grund­sätz­liche Ge­fähr­dung für die Um­ge­bung an. Das kann sogar so weit füh­ren, dass Sie als Halter*in unter Um­stän­den zah­len müssen, wenn je­mand über Ihren schla­fen­den Hund stol­pert, stürzt und sich dabei verletzt. Um sich für derartige Even­tua­li­tä­ten zu wappnen, ist der Abschluss einer Gothaer Hundehaftpflichtversicherung sehr ratsam.

Für wen gilt die Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer deckt berechtigte Scha­dens­an­sprüche ab, die aus dem Ver­halten ver­sicherter Hunde ent­stehen. Ver­sich­ert sind sowohl Sie als Tier­halter*in als auch Ihre Fa­mi­lie, Be­kan­nte, Freunde und Freun­dinnen oder Nach­barn, so­fern diese Ihr Tier hüten.

Als Hunde­halter*in haf­ten Sie für sämt­liche aus will­kür­lich­em, tier­ty­pischem Ver­halten her­vor­ge­gan­gen­en Schäden. Allein die Hal­tung eines Hun­des birgt die Ge­fahr ein, dass der Hund Schä­den ver­ur­sachen kann. Das kann im Scha­dens­fall teuer werden. Auch, wenn Sie stets gut Acht geben und Ihren Hund ange­leint haben, kön­nen jeder­zeit Schä­den ent­stehen.

Die Gothaer Hunde­haft­pflicht gilt welt­weit. Inner­halb Euro­pas ist sie zeit­lich unbe­grenzt wirk­sam, außer­halb bis zu einem Jahr.

Mehr zum Thema Hunde­haft­pflicht

Welche Schäden werden bei der Hundehaftpflicht von der Gothaer gedeckt?

Die Haft­pflicht schützt Sie sowohl bei Sach- als auch bei Per­sonen­schäden. Hunde kön­nen Möbel im Hotel zer­kratz­en oder Tü­ren in der Miet­wohn­ung beschä­digen. Sie kön­nen Schuhe zer­bei­ßen, Klei­dung zer­rei­ßen oder einen Auto­unfall verur­sachen. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Hunde­haft­pflicht den Scha­den.

Eine Per­son wird von Ihr­em Hund ge­bis­sen und muss sich einer medi­zin­ischen Be­hand­lung unter­ziehen. Je­mand muss Ihrem Vier­bei­ner aus­wei­chen, stürzt und nimmt kör­per­lichen Scha­den. Ihr Hund fällt über ein an­de­res Tier her und ver­letzt dieses. In diesen Ver­siche­rungs­fällen greift die Hun­de­haft­pflicht und über­nimmt zum Bei­spiel Arzt­kosten.mehr

Auch Ver­mögens­schäden werden durch die Ver­sich­erung ab­ge­deckt. Eine Be­rufs­musi­kerin oder ein Be­rufs­mu­siker wird zum Bei­spiel von Ihrem Hund ge­bissen. Dann kön­nte diese*r einen Ver­dienst­aus­fall gelt­end machen. Ihr Hund bringt je­man­den zu Fall und die Per­son wird für meh­rere Wo­chen krankge­schrie­ben. Durch die Hunde­haft­pflicht ist ihr Ar­beits­aus­fall als Per­so­nen­scha­den mit ab­ge­deckt.

Über die Be­gleich­ung der Schad­ens­an­sprüche hinaus hilft eine Hunde­haft­pflicht, un­be­rechtig­te An­sprüche ab­zu­wehren.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalter­haftpflicht

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Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Wann zahlt eine Hundehaftpflicht nicht?

Was deckt eine Hundehaftpflicht ab?

Ab wann benötigt man eine Hundehaftpflicht?

Ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Kann man eine Hundehaftpflicht nachträglich abschließen?

Kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?

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