Warum ändern sich die Beiträge in Ihrer GGP Gebäudeversicherung?
Mit der GGP Gebäudeversicherung haben Sie sich für einen leistungsstarken Partner entschieden.
Ihr Kundenportal bei der Gothaer
In Meine Gothaer haben Sie rund um die Uhr einen Überblick über Ihre Versicherungen und können einfach Kontakt zu Ihrem Gothaer Berater aufnehmen.
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Unseren Versicherten gegenüber sind wir verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw. Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfüllbarkeit unserer Leistungsgarantie sicher.
Eine Beitragsanpassung dient der Überprüfung und dauernden Erfüllbarkeit unserer vertraglichen Leistungspflicht.
Wir können die Beiträge für Ihre Versicherung anpassen, wenn die Häufigkeit oder der Aufwand für die Behebung von Schäden steigen. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die Beiträge zu Ihren Gunsten absenken, sofern sich eine Reduzierungsmöglichkeit ergibt.
Gründe für die gestiegene Schadenwahrscheinlichkeit sind in jüngerer Vergangenheit insbesondere in extremen Unwetterereignissen aufgrund des Klimawandels zu finden. So treten zum Beispiel Schäden durch Sturm und Überschwemmung häufiger auf; verbunden mit einem extrem hohen Schadenaufwand.
Unabhängig von dieser Entwicklung sehen wir seit geraumer Zeit eine massive Zunahme der Schäden im Leitungswasserbereich. Dies resultiert aus einer großen Anzahl von stetig älter werdenden Bestandsimmobilien und deren überdurchschnittlich anfälligen Rohrsystemen.
Auch Wettbewerber überprüfen in regelmäßigen Abständen die Schaden- und Beitragsentwicklung ihrer Bestände und führen entsprechende Beitragsanpassungen durch.
Die Gefahren der Gebäudeversicherung werden individuell geprüft und es wird je Gefahr (= je rechtlich selbstständigem Vertrag) ein Beitragsanpassungs-Faktor festgelegt. Es gibt also keinen allgemein gültigen Beitragsanpassungs-Faktor, sondern mehrere individuelle Beitragsanpassungs-Faktoren je Gebäudeversicherung.
Die Anpassung wurde begrenzt auf +/- 10%.
Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze: Anpassungen kleiner als +/- 2% werden nicht durchgeführt.
Die Erhöhung wird wirksam zur nächsten Hauptfälligkeit (Stammfälligkeit).
Der Beitragsanpassung kann nicht widersprochen werden. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der rechtlich eigenständige Vertrag/Gefahr, dessen Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung erhöht wurde, kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragsanpassung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen.
Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu dem aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrecht befinden sich in Teil A der GGP Versicherungsbedingungen unter § 23 "Beitragsanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung".
Bei einer Grundschuld oder Hypothek wird ggf. die Zustimmung des Gläubigers (Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Gebäudeversicherung § 20) benötigt.
Die Indexanpassung dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.
Durch die Indexanpassung wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadenfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Im Rahmen der Prüfung vergleicht der Versicherer, ob sich
verändert haben. Es werden hierbei nur Änderungen berücksichtigt, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn und Provisionen bleiben unberücksichtigt. Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Daten (z.B. Verbandsstatistiken) in Betracht.
Sofern die Überprüfung eine Veränderung von mindestens 2 % (Bagatellgrenze) ergibt, ist der Versicherer im Falle einer Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die Beiträge für die bestehenden Versicherungsverträge mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode anzupassen.
Wird bei der Überprüfung eine Veränderung von weniger als 2 % festgestellt, findet eine Beitragsanpassung nicht statt.
Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.
Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung). In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt.
Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, da es sich um eine vertraglich vereinbarte Erhöhung der Versicherungssumme handelt, durch die sich die Versicherungsleistungen dem neu ermittelten Bedarf anpassen.